The Bible

 

2 Mose 12:21

Study

       

21 Und Mose forderte alle Ältesten in Israel und sprach zu ihnen: Leset aus und nehmet Schafe jedermann für sein Gesinde und schlachtet das Passah.

From Swedenborg's Works

 

Himmlische Geheimnisse #8013

Study this Passage

  
/ 10837  
  

8013. „Ein Gesetz soll sein für den Eingeborenen und für den Fremdling, der in eurer Mitte wohnt“, 2 Mose 12:49, bedeutet, wer Belehrung erhalten und das Gute und Wahre der Kirche aufgenommen hat und demgemäß lebt, solle sein wie der, welcher schon durch frühere Belehrung innerhalb der Kirche steht und ein den Geboten des Glaubens und der Liebtätigkeit angemessenes Leben führt.

Dies erhellt aus der Bedeutung von „ein Gesetz soll sein“, insofern es das gleiche Recht bezeichnet, somit daß einer gelten soll wie der andere. Aus der Bedeutung des Eingeborenen, insofern er den bezeichnet, der innerhalb der Kirche geboren und in dem Wahren und Guten derselben ist in bezug auf die Lehre und auf das Leben, worüber Nr. 8011; und aus der Bedeutung des Fremdlings, der in eurer Mitte wohnt, insofern er den bezeichnet, der im Wahren und Guten der Kirche unterrichtet wird und es aufnimmt und danach lebt, worüber Nr. 8007. Es wird gesagt: Nach den Vorschriften des Glaubens und der Liebtätigkeit, wegen des Unterschiedes; denn das Leben vor der Wiedergeburt ist gemäß den Vorschriften des Glaubens; aber nach der Wiedergeburt ist es gemäß den Vorschriften der Liebtätigkeit.

Vor der Wiedergeburt weiß niemand aus seinem Gefühl, was Liebtätigkeit sei, sondern nur aus der Lehre; nach den Vorschriften dieser, die man Glaubensvorschriften nennt, lebt man dann. Nach der Wiedergeburt aber weiß man aus innerem Gefühl, was Liebtätigkeit, denn dann liebt man den Nächsten und will ihm von Herzen wohl, und dann lebt man nach dem (in das Herz) eingeschriebenen Gesetz. Dann handelt man nämlich aus der Neigung der Liebtätigkeit. Dieser Zustand ist ganz verschieden von dem vorhergehenden.

Die im ersteren Zustand sind, schweben im Dunkeln in bezug auf das Wahre und Gute des Glaubens, die aber in letzterem Zustand, sind verhältnismäßig im Klaren. Diese sehen die Wahrheiten und begründen sie aus der Erleuchtung, jene aber sehen die Wahrheiten nicht und bestätigen sie auch nicht aus Erleuchtung, sondern aus der Überzeugung von den Lehrbestimmungen der Kirche, daß sie wahr seien. Und weil sie dieselben nicht aus Erleuchtung sehen, so können sie das Falsche ebenso wie das Wahre begründen, und wenn es begründet ist, halten sie es für vollkommen wahr.

Hieraus kann erhellen, was verstanden wird unter leben nach den Vorschriften des Glaubens und was unter leben nach den Vorschriften der Liebtätigkeit.

Was die Fremdlinge anbelangt, so ist im Worte öfters befohlen, daß kein Unterschied obwalten solle zwischen den Eingeborenen des Landes und dem Fremdling, der sich bei ihnen aufhält, und zwar deshalb, weil die Heiden, von denen die Fremdlinge stammten, ebenso in den Himmel aufgenommen werden, wie diejenigen, die innerhalb der Kirche sind, sobald sie unterrichtet sind und die Glaubenswahrheiten aufgenommen haben.

Über die Heiden im anderen Leben sehe man Nr. 932, 1032, 1059, 2049, 2284, 2589-2604, 2861, 2863, 4190, 4197. Daher wurde befohlen, daß der Fremdling gehalten werden solle wie der Eingeborene:

4. Mose 15:14-16: „Wenn ein Fremdling sich bei euch aufhält, und eine Feuerung lieblichen Geruchs für Jehovah darbringt, so soll er tun, wie ihr tut; in der ganzen Gemeinde soll eine Satzung sein für euch und für den Fremdling, der bei euch sich aufhält; eine ewige Satzung für eure Nachkommen. Wie ihr, so soll der Fremdling sein vor Jehovah; ein Gesetz und ein Recht soll für euch sein und für den Fremdling, der in eurer Mitte wohnt“.

3. Mose 19:34: „Wie ein Eingeborener aus euch soll auch der Fremdling sein, der sich bei euch aufhält“.

3.

Mose 24:22: „Ein Recht soll bei euch sein, wie für den Fremdling, so für den Eingeborenen“.

4.

Mose 9:14: „Wenn bei euch ein Fremder sich aufhält, und das Passah Jehovahs halten will, so soll er es halten nach der Satzung des Passah und nach seinen Gebräuchen halten; eine Satzung soll bei euch sein, sowohl für den Fremdling, als für den Eingeborenen“.

  
/ 10837  
  

Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.