15
Und die Umherziehenden werden im Lande umherziehen; und wenn einer ein Menschengebein sieht, so wird er ein Mal daneben errichten, bis die Totengräber es im Tale der Menge Gogs begraben.
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Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird siebenTageunrein sein.