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Und an den Festen (S. die Anm. zu Kap. 45,17) und zu den Festzeiten soll das Speisopfer sein: ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder; und zu den Lämmern eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.
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Und sie brieten das Passah am Feuer nach der Vorschrift; und die geheiligten Dinge kochten sie in Töpfen und in Kesseln und in Schüsseln, und verteilten sie eilends an alle Kinder des Volkes.