8420. „Ob es wandle in Meinem Gesetz oder nicht“, 2 Mose 16:4, bedeutet, ob sie ein Leben des Wahren und Guten führen können.
Dies erhellt aus der Bedeutung von wandeln, insofern es soviel ist als Leben, worüber Nr. 519, 1794; und aus der Bedeutung des Gesetzes, insofern es das Wort bezeichnet, worüber Nr. 2606, 3382, 6752; und weil es das Wort ist, so ist es auch das göttlich Wahre: Nr. 7463; also auch die Lehre des Guten und Wahren. Daher wird durch wandeln im Gesetze Jehovahs bezeichnet, ein Leben des Wahren und Guten führen gemäß der Lehre.
Daß im Gesetz wandeln soviel ist wie nach dem Gesetz leben, ist jedem bekannt, weil in der gewöhnlichen Rede so gesagt wird. Hieraus kann erhellen, daß wandeln leben ist; dann auch, daß schon in dem Worte „wandeln“ die Bedeutung des geistigen Sinnes liegt, ebenso auch in vielen anderen Ausdrücken. Dies kommt aber nur aus dem Einfließen der geistigen Welt in die Denkvorstellungen und dadurch in die Worte; denn wer würde ohne jenen Einfluß jemals statt leben „wandeln“ sagen, z.B. wandeln im Gesetze, in den Satzungen, in den Geboten, in der Furcht Gottes? Ebenso verhält es sich mit gehen, insofern es leben bedeutet, worüber Nr. 8417; wie auch mit reisen, fortschreiten, in der Fremde leben. Daß diese Ausdrücke ein Leben bezeichnen, kommt daher, weil es in der geistigen Welt keine Räume gibt, sondern statt derselben Lebenszustände: Nr. 2625, 2684, 2837, 3356, 3387, 4321, 4882, 5605, 7381.