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für das Schichtbrot, und für das Feinmehl zum Speisopfer, und für die ungesäuerten Fladen, und für die Pfanne, und für das Eingerührte, und für alles Hohl-und Längenmaß;
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für das Schichtbrot, und für das Feinmehl zum Speisopfer, und für die ungesäuerten Fladen, und für die Pfanne, und für das Eingerührte, und für alles Hohl-und Längenmaß;