Studie
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag (O. soll) ihn lösen.
36 Du sollst nicht Zins und Wucher (Eig. Aufschlag bei der ückerstattung entlehnter Nahrungsmittel) von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.