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2 Mose 21:1

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1 Und dies sind die echte, die du ihnen vorlegen sollst:

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Himmlische Geheimnisse # 9064

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9064. Vers 28-36: Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Herr des Ochsen aber soll ungestraft bleiben. Wenn aber der Ochse schon früherhin stößig war, und man hat es seinem Herrn bezeugt und derselbe hat ihn nicht verwahrt, so daß er einen Mann oder ein Weib tötete, so soll der Ochse gesteinigt werden, und sein Herr soll auch sterben. Wenn man ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er als Lösegeld für seine Seele geben alles, was ihm auferlegt worden. Wenn er einen Sohn oder eine Tochter mit seinem Horn stößt, so soll ihm nach demselben Rechte geschehen. Wenn aber der Ochse einen Knecht oder eine Magd mit dem Horn stößt, so soll der Besitzer ihrem Herrn dreißig Sekel Silber geben, und der Ochse soll gesteinigt werden. Und wenn jemand eine Grube (oder Zisterne) öffnet oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, so soll der Herr der Grube Ersatz leisten und dem Besitzer das Geld bezahlen; das Tote aber soll ihm gehören. Und wenn der Ochse des einen den Ochsen des anderen durch einen Stoß verletzt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und das Geld teilen, und den toten sollen sie auch teilen. Wenn aber bekannt ist, daß der Ochse schon früher stößig gewesen, seit gestern und vorgestern, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er Ochsen für Ochsen erstatten, der tote aber soll ihm gehören.

„Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt“ bedeutet, wenn eine Neigung des Bösen im Natürlichen das Wahre oder Gute des Glaubens verletzt hat;

„daß er stirbt“ bedeutet, so daß sie es zerstört hat;

„so soll man den Ochsen steinigen“ bedeutet die Strafe für das Zerstören des Wahren und Guten des Glaubens;

„und sein Fleisch nicht essen“ bedeutet, daß dieses Böse durchaus nicht angeeignet, sondern ausgestoßen werden soll;

„der Herr des Ochsen aber soll ungestraft bleiben“ bedeutet, das Böse komme nicht vom inneren Menschen, weil aus dem Willensgebiet und nicht aus dem Verstandesgebiet;

„wenn aber der Ochse schon früherhin stößig war“ bedeutet, wenn die Neigung zum Bösen schon länger bestanden hat;

„und man hat es seinem Herrn bezeugt“ bedeutet, und dieselbe übergegangen ist in das Verstandesgebiet;

„und derselbe hat ihn nicht verwahrt“ bedeutet, daß keine Unterdrückung stattfand;

„so daß er einen Mann oder ein Weib tötete“ bedeutet, wenn die böse Neigung dann das Wahre und Gute des Glaubens zerstört hat;

„so soll der Ochse gesteinigt werden“ bedeutet die Strafe für das zerstörte Wahre;

„und sein Herr soll auch sterben“ bedeutet die Verdammnis des inneren Menschen;

„wenn man ihm aber ein Lösegeld auferlegt“ bedeutet, damit er von der Verdammnis frei werde;

„so soll er als Lösegeld für seine Seele geben“ bedeutet das Schwere der Buße;

„alles, was ihm auferlegt worden“ bedeutet, je nach der Beschaffenheit der Neigung zum Bösen aus dem Verstandesvermögen;

„wenn er einen Sohn oder eine Tochter mit seinem Horn stößt“ bedeutet den Angriff durch die Neigung des Bösen gegen das vom Inneren abgeleitete Wahre und Gute des Glaubens;

„so soll ihm nach demselben Rechte geschehen“ bedeutet die gleiche Strafe;

„wenn aber der Ochse einen Knecht oder eine Magd mit dem Horn stößt“ bedeutet, wenn die Neigung des Bösen das Wahre oder Gute im Natürlichen zerstört hat;

„so soll der Besitzer ihrem Herrn dreißig Sekel Silber geben“ bedeutet, daß der innere Mensch es vollständig wiederherstellen solle;

„und der Ochse soll gesteinigt werden“ bedeutet die Strafe für das Zerstören des Wahren und Guten im Natürlichen;

„und wenn jemand eine Grube oder Zisterne öffnet“ bedeutet, wenn jemand Falsches von einem anderen aufnimmt;

„oder wenn jemand eine Grube gräbt“ bedeutet, oder wenn er selbst es erdachte;

„(und sie nicht zudeckt, ) und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein“ bedeutet, daß es das Gute oder Wahre im Natürlichen verkehrte;

„so soll der Herr der Grube Ersatz leisten“ bedeutet, daß derjenige, bei dem das Falsche ist, verbessern soll;

„und dem Besitzer das Geld bezahlen“ bedeutet, (es solle geschehen) durch das Wahre bei dem, dessen Gutes oder Wahres im Natürlichen verkehrt wurde;

„das Tote aber soll ihm gehören“ bedeutet, daß das Böse oder Falsche ihm verbleiben werde;

„und wenn der Ochse des einen den Ochsen des anderen durch einen Stoß verletzt, daß er stirbt“ bedeutet, so daß die gute Neigung zugrunde geht;

„so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen“ bedeutet, daß die Neigung der einen (Wahrheit), welche die der anderen verletzt hat, entfernt werden solle;

„und das Geld teilen“ bedeutet das Wahre derselben solle zerstreut werden;

„und den toten (Ochsen) sollen sie auch teilen“ bedeutet, auch die verletzende Neigung;

„wenn aber bekannt ist, daß der Ochse schon früher stößig gewesen“ bedeutet, wenn früher bekannt gewesen, daß die Neigung so beschaffen war;

„und sein Herr hat ihn nicht verwahrt“ bedeutet, und wenn er sie nicht in Banden (oder in Zaum) gehalten hat;

„so soll er Ochsen für Ochsen erstatten“ bedeutet den vollen Ersatz;

„der tote (Ochse) aber soll ihm gehören“ bedeutet, statt der verletzenden Neigung.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.