IBhayibheli

 

3 Mose 25:28

Funda

       

28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Teils ihm wieder werde, so soll, daß er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgehen, und er wieder zu seiner Habe kommen.

IBhayibheli

 

2 Mose 23:11

Funda

       

11 Im siebenten Jahr sollst du es ruhen und liegen lassen, daß die Armen unter deinem Volk davon essen; und was über bleibet, laß das Wild auf dem Felde essen. Also sollst du auch tun mit deinem Weinberge und Ölberge.