2. Lehrbestimmungen der Römisch-Katholischen betreffend die Rechtfertigung, nach der Kirchenversammlung zu Trient
In der vom römischen Papst Pius IV. unter dem 13. November 1564 erlassenen Bulle liest man [als Forma Profess. Fidei unter anderem] folgendes: "Alles und jedes, was über die Erbsünde und über die Rechtfertigung von der h. Tridentinischen Synode bestimmt und verkündet worden ist, halte ich fest, und nehme es an".