1 Mose 17:12
12
Ein jegliches Knäblein, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen; desselbengleichen auch alles was Gesindes daheim geboren oder erkauft ist von allerlei Fremden, die nicht eures Samens sind.
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Ein jegliches Knäblein, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen; desselbengleichen auch alles was Gesindes daheim geboren oder erkauft ist von allerlei Fremden, die nicht eures Samens sind.