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2 Mose 29:3

Studie

       

3 Und sollst es in einen Korb legen und in dem Korbe herzubringen samt dem Farren und den zwei Widdern.

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Enthüllte Offenbarung # 778

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778. „Und Wein und Öl und Semmelmehl und Weizen“, Offenbarung 18:13, bedeutet, daß sie nicht mehr den Dienst aus dem himmlischen Wahren und Guten haben, weil sie nichts inwendig im Gottesdienst haben, das Obigem korrespondierte.

Dies ist ähnlich dem, was soeben und früher schon gesagt worden, nur mit dem Unterschied, daß durch dieses das himmlische Gute und Wahre bezeichnet wird: welches Gute und Wahre himmlisch heiße und welches geistig, sehe man Nr. 773; sowie daß dies, weil sie es nicht haben, auch nicht in ihrem Gottesdienst enthalten sei; denn, wie oben gesagt worden, das Gute und Wahre der Lehre ist im Gottesdienst wie die Seele im Körper, weshalb ein Gottesdienst ohne dasselbe ein seelenloser Dienst ist; und diese Beschaffen- heit hat ein Dienst, der im Äußeren heilig ist, ohne daß etwas inneres Heiliges in ihm wäre. Daß der Wein Wahres aus Gutem der Liebe bezeichne, sehe man Nr. 316; daß das Öl Gutes der Liebe bezeichne, wird man im folgenden Absatz sehen; durch das Semmelmehl wird bezeichnet himmlisch Wahres, und der Weizen bedeutet himmlisch Gutes. Durch Wein, Öl, Semmelmehl und Weizen wird Wahres und Gutes des Gottesdienstes bezeichnet, weil die Trank- und Speisopfer, die zugleich mit den Schlachtopfern auf dem Altar dargebracht wurden, aus jenen bestanden, durch die Schlachtopfer aber und durch die Gaben, die auf dem Altar dargebracht wurden, der Gottesdienst bezeichnet wird, weil hierin hauptsächlich der Gottesdienst bestand.

Daß die Trankopfer, welche Wein waren, auf dem Altar zugleich mit den Schlachtopfern dargebracht worden seien, kann man sehen: 2 Mose 29:40; 3 Mose 23:12,13,18,19; 4 Mose 15:2-15; 28:11-15,18-31; 29:1-7; und überdies Jesaja 57:6; 65:11; Jeremia 7:18; 44:17-19; Ezechiel 20:28; Joel 1:9; Psalm 16:4; 5 Mose 32:38.

Daß auch das Öl zugleich mit den Schlachtopfern auf dem Altar dar- gebracht wurde: 2 Mose 29:40; 4 Mose 15:2-15; 28:1-31.

Daß die Speisopfer, die aus feinem Weizenmehl bestanden, zugleich mit den Schlachtopfern auf dem Altar dargebracht wurden: 2 Mose 29:40; 3 Mose 2:1-13; 5:11-14; 6:6-14; 7:9-13; 23:12,13,17; 4 Mose 6:14-21; 15:2-15; 18:8-20;

28:1-15; 29:1-7, und überdies Jeremia 33:18; Ezechiel 16:13,19; Joel 1:9; Maleachi 1:10,11; Psalm 141:2.

Die Brote des Angesichts oder die Schaubrote auf dem Tisch in der Stiftshütte wurden auch aus feinem Weizenmehl gemacht: 3 Mose 23:17; 24:5-10. Hieraus kann man sehen, daß diese vier, Wein Öl, Semmelmehl und Weizen Heiliges und Himmlisches des Gottesdienstes waren.

  
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4 Mose 15:2-15

Studie

      

2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land eurer Wohnung kommt, das ich euch geben werde,

3 und wollt dem HERRN Opfer tun, es sei ein Brandopfer oder ein Opfer zum besonderen Gelübde oder ein freiwilliges Opfer oder euer Festopfer, auf daß ihr dem HERRN einen süßen Geruch machet von Rindern oder von Schafen:

4 wer nun seine Gabe dem HERRN opfern will, der soll das Speisopfer tun, ein Zehntel Semmelmehl, mit einem viertel Hin Öl;

5 und Wein zum Trankopfer, auch ein viertel Hin, zu dem Brandopfer oder sonst zu dem Opfer, da ein Lamm geopfert wird.

6 Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen aus zwei Zehntel Semmelmehl, mit einem drittel Hin Öl gemengt,

7 und Wein zum Trankopfer, auch ein drittel Hin; das sollst du dem HERRN zum süßen Geruch opfern.

8 Willst du aber ein Rind zum Brandopfer oder zum besonderen Gelübdeopfer oder zum Dankopfer dem HERRN machen,

9 so sollst du zu dem Rind ein Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, mit einem halben Hin Öl gemengt,

10 und Wein zum Trankopfer, auch ein halbes Hin; das ist ein Opfer dem HERRN zum süßen Geruch.

11 Also sollst du tun mit einem Ochsen, mit einem Widder, mit einem Schaf oder mit einer Ziege.

12 Darnach die Zahl dieser Opfer ist, darnach soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein.

13 Wer ein Einheimischer ist, der soll solches tun, daß er dem HERRN opfere ein Opfer zum süßen Geruch.

14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder unter euch bei euren Nachkommen ist, und will dem HERRN ein Opfer zum süßen Geruch tun, der soll tun, wie ihr tut.

15 Der ganzen Gemeinde sei eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr.