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4 Mose 15:10

Studie

       

10 und Wein zum Trankopfer, auch ein halb Hin. Das ist ein Opfer dem HERRN zum süßen Geruch.

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Enthüllte Offenbarung # 778

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778. „Und Wein und Öl und Semmelmehl und Weizen“, Offenbarung 18:13, bedeutet, daß sie nicht mehr den Dienst aus dem himmlischen Wahren und Guten haben, weil sie nichts inwendig im Gottesdienst haben, das Obigem korrespondierte.

Dies ist ähnlich dem, was soeben und früher schon gesagt worden, nur mit dem Unterschied, daß durch dieses das himmlische Gute und Wahre bezeichnet wird: welches Gute und Wahre himmlisch heiße und welches geistig, sehe man Nr. 773; sowie daß dies, weil sie es nicht haben, auch nicht in ihrem Gottesdienst enthalten sei; denn, wie oben gesagt worden, das Gute und Wahre der Lehre ist im Gottesdienst wie die Seele im Körper, weshalb ein Gottesdienst ohne dasselbe ein seelenloser Dienst ist; und diese Beschaffen- heit hat ein Dienst, der im Äußeren heilig ist, ohne daß etwas inneres Heiliges in ihm wäre. Daß der Wein Wahres aus Gutem der Liebe bezeichne, sehe man Nr. 316; daß das Öl Gutes der Liebe bezeichne, wird man im folgenden Absatz sehen; durch das Semmelmehl wird bezeichnet himmlisch Wahres, und der Weizen bedeutet himmlisch Gutes. Durch Wein, Öl, Semmelmehl und Weizen wird Wahres und Gutes des Gottesdienstes bezeichnet, weil die Trank- und Speisopfer, die zugleich mit den Schlachtopfern auf dem Altar dargebracht wurden, aus jenen bestanden, durch die Schlachtopfer aber und durch die Gaben, die auf dem Altar dargebracht wurden, der Gottesdienst bezeichnet wird, weil hierin hauptsächlich der Gottesdienst bestand.

Daß die Trankopfer, welche Wein waren, auf dem Altar zugleich mit den Schlachtopfern dargebracht worden seien, kann man sehen: 2 Mose 29:40; 3 Mose 23:12,13,18,19; 4 Mose 15:2-15; 28:11-15,18-31; 29:1-7; und überdies Jesaja 57:6; 65:11; Jeremia 7:18; 44:17-19; Ezechiel 20:28; Joel 1:9; Psalm 16:4; 5 Mose 32:38.

Daß auch das Öl zugleich mit den Schlachtopfern auf dem Altar dar- gebracht wurde: 2 Mose 29:40; 4 Mose 15:2-15; 28:1-31.

Daß die Speisopfer, die aus feinem Weizenmehl bestanden, zugleich mit den Schlachtopfern auf dem Altar dargebracht wurden: 2 Mose 29:40; 3 Mose 2:1-13; 5:11-14; 6:6-14; 7:9-13; 23:12,13,17; 4 Mose 6:14-21; 15:2-15; 18:8-20;

28:1-15; 29:1-7, und überdies Jeremia 33:18; Ezechiel 16:13,19; Joel 1:9; Maleachi 1:10,11; Psalm 141:2.

Die Brote des Angesichts oder die Schaubrote auf dem Tisch in der Stiftshütte wurden auch aus feinem Weizenmehl gemacht: 3 Mose 23:17; 24:5-10. Hieraus kann man sehen, daß diese vier, Wein Öl, Semmelmehl und Weizen Heiliges und Himmlisches des Gottesdienstes waren.

  
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4 Mose 6:14-21

Studie

      

14 Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer und ein jähriges Schaf ohne Fehl zum Sündopfer und einen Widder ohne Fehl zum Dankopfer

15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer.

16 Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.

17 Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HERRN samt dem Korbe mit den ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen.

18 Und der Geweihte soll das Haupt seines Gelübdes scheren vor der Tür der Hütte des Stifts und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.

19 Und der Priester soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll's dem Geweihten auf sein Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat,

20 und der Priester soll's vor dem HERRN weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Darnach mag der Geweihte Wein trinken.

21 Das ist das Gesetz des Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobt hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.