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1 Mose 30:23

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23 Da ward sie schwanger und gebar einen Sohn und sprach: Gott hat meine Schmach von mir genommen.

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Himmlische Geheimnisse # 3246

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3246. „Und den Söhnen der Kebsweiber, die Abraham hatte, gab Abraham Geschenke“, 1 Mose 25:6, daß dies bedeutet die Geistigen, die an Kindes Statt angenommen wurden vom Göttlich-Menschlichen des Herrn, daß ihnen Lose (zugefallen seien) im geistigen Reich des Herrn, erhellt aus der Bedeutung der Söhne der Kebsweiber, sofern es die Geistigen sind, von denen folgt; aus der vorbildlichen Bedeutung Abrahams, hier, sofern er ist das Göttlich-Menschliche des Herrn; somit wird durch die Worte: „die Abraham hatte“ bezeichnet, daß jene, nämlich die Geistigen, vom Göttlich-Menschlichen des Herrn an Kindes Statt angenommen worden seien; und aus der Bedeutung der Geschenke, die ihnen Abraham gab, so-fern es sind Lose im geistigen Reich des Herrn.

Aus dem, was früher einigemal in betreff derjenigen, die das geistige Reich des Herrn bilden und Geistige genannt werden, gezeigt wurde, z.B. Nr. 3235 und anderwärts, kann erhellen, daß dieselben nicht Söhne aus der eigentlichen Ehe des Guten und Wahren sind, sondern aus einem nicht so ehelichen Bund. Sie sind zwar vom gleichen Vater, aber nicht von der gleichen Mutter, d.h. aus ebendemselben göttlich Guten, aber nicht aus ebendemselben göttlich Wahren. Denn die Himmlischen, weil sie aus der eigentlichen Ehe des Guten und Wahren sind, haben das Gute und daraus das Wahre, daher forschen sie gar nicht, was das Wahre, sondern sie werden es aus dem Guten inne. Auch ist bei ihnen vom Wahren nicht weiter die Rede, als daß es so sei, gemäß dem, was der Herr lehrt bei Matthaeus 5:37: „Es sei eure Rede ja, ja, nein, nein, was darüber ist, ist aus dem Bösen“.

Die Geistigen aber, weil sie aus einem nicht so ehelichen Bunde, wissen nicht, was das Wahre aus einem Innewerden, sondern sie halten das für wahr, was ihnen von den Eltern und Lehrern gesagt wurde, daß es wahr sei, daher ist bei ihnen keine Ehe des Guten und Wahren. Aber dennoch wird das Wahre, das sie so glauben, vom Herrn für wahr angenommen (adaptatur), wenn sie im Guten des Lebens sind; man sehe hierüber Nr. 1832. Daher nun kommt es, daß die Geistigen hier Söhne der Kebsweiber heißen und darunter verstanden werden alle bisher genannten Söhne der Keturah, dann auch die Söhne von der Hagar, von denen unten, 1 Mose 25:12, 18. Auf daß sowohl die Himmlischen als die Geistigen in den Ehen vor Zeiten vorgebildet werden möchten, wurde gestattet, außer der Gattin auch ein Kebsweib zu haben, jenes Kebsweib wurde dem Ehemann von der Gattin gegeben, und dann hieß sie „sein Weib“ oder sie sei ihm „zum Weib gegeben worden“, wie Hagar die Ägypterin dem Abraham von der Sarah: 1 Mose 16:3; die Magd Bilha dem Jakob von der Rachel: 1 Mose 30:4; und die Magd Silpa dem Jakob von der Leah: 1 Mose 30:9; dort heißen sie Weiber, aber sonst Kebsweiber, wie Hagar die Ägypterin in diesem Vers, Bilha: 1 Mose 35:22; auch Keturah selbst: 1. Chron. 1:32. Daß jene Alten Kebsweiber hatten neben der Ehefrau, wie nicht nur Abraham und Jakob, sondern auch ihre Nachkommen, wie Gideon: Richter 8:31; Saul: 2. Sam. 3:7; David: 2. Sam. 5:13; 15:16; Salomo: 1 Koenige 11:3, geschah aus Zulassung, der Vorbildung halber, nämlich der himmlischen Kirche durch die Gattin, und der geistigen Kirche durch das Kebsweib. Aus Zulassung, weil sie so geartet waren, daß sie keine eheliche Liebe hatten, somit die Ehe für sie keine Ehe war, sondern nur eine fleischliche Verbindung (copulatio carnalis) zur Kinderzeugung, solchen konnte ohne Verletzung der Liebe und daher des ehelichen Bündnisses so etwas zugelassen werden, keineswegs aber denen, die im Guten und Wahren sind und die inwendige Menschen sind oder werden können; denn sobald ein Mensch im Guten und Wahren ist und im Inwendigen, hört solches auf. Daraus folgt, daß den Christen wie den Juden nicht erlaubt ist, zur Ehefrau sich ein Kebsweib beizugesellen, und daß dies Ehebruch ist.

Daß die Geistigen vom Göttlich-Menschlichen des Herrn an Kindes Statt angenommen wurden, sehe man, was über den gleichen Gegenstand Nr. 2661, 2716, 2833, 2834 gesagt und gezeigt wurde.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.