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2 Mose 22:14

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14 Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein HERR nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

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Himmlische Geheimnisse # 9150

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9150. „Und es wird gestohlen aus dem Haus des Mannes“,

2. Mose 22:6, bedeutet den Verlust desselben sofort.

Dies erhellt aus der Bedeutung des Diebstahls, sofern er die Wegnahme solcher Dinge bezeichnet, die das geistige Leben des Menschen ausmachen, mithin der Wahrheiten und des Wißtümlichen, das durch Silber und Gefäße bezeichnet wird: Nr. 9149, und aus der Bedeutung des Hauses, sofern es (der Ort) ist, wo etwas aufbewahrt wird. Daher kommt es, daß das Haus verschiedene Dinge bezeichnet, nämlich die Kirche, das Gute in ihr, ferner den Menschen, wie auch seine beiden Gemüter: das natürliche und das vernünftige, hier aber das Gedächtnis, weil darin wie in seinem Hause das Wahre und Wißtümliche ist.

Daß das Haus verschiedenes bedeutet, sehe man Nr. 3128, 3142, 3538, 3652, 3720, 3900, 4973, 4982, 5023, 5640, 6690, 7353, 7848, 7929.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.

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Himmlische Geheimnisse # 9148

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9148. Vers 6-14: So ein Mann seinem Genossen Silber oder Gefäße gibt zur Aufbewahrung, und es wird gestohlen aus dem Haus des Mannes, so soll, wenn der Dieb ergriffen wird, dieser es zweifach wiedererstatten. Wird der Dieb nicht ergriffen, so soll der Herr des Hauses vor Gott (vor Gericht) gebracht werden, (um zu schwören), ob er nicht seine Hand gelegt habe an die Habe seines Genossen. Über jede Sache des Vergehens, über Ochs, über Esel, über Schaf, über Kleid, über alles Verlorene, wovon man sagt, daß es dies sei; bis zu Gott soll die Sache der beiden kommen; der, den Gott verurteilt, soll das Doppelte erstatten seinem Genossen. So ein Mann seinem Genossen einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf und irgendein Tier gibt zur Aufbewahrung, und es stirbt oder wird zerbrochen (verdorben) oder gefangen weggeführt, so daß es niemand sieht, so soll der Eid Jehovahs sein zwischen ihnen beiden, ob er nicht seine Hand gelegt habe an die Habe seines Genossen und der Herr (oder Eigentümer) es genommen, dann soll er es nicht wiedererstatten. Ist es aber gestohlen worden von ihm weg (aus seinem Hause), so soll er es seinem Herrn (oder Eigentümer) erstatten. Ist es zerrissen worden, so soll er es als Zeugen bringen; das Zerrissene soll er nicht erstatten. Und so ein Mann etwas entlehnt hat von seinem Genossen, und es wird beschädigt oder stirbt, wenn sein Herr nicht dabei ist, so soll er es erstatten. Ist sein Herr dabei, soll er es nicht erstatten; ist er ein Taglöhner, so soll er kommen für seinen Lohn.

„So ein Mann seinem Genossen Silber oder Gefäße gibt zur Aufbewahrung“ bedeutet das Wahre aus dem Guten und das entsprechende Wißtümliche im Gedächtnis;

„und es wird gestohlen aus dem Haus des Mannes“ bedeutet den Verlust desselben sofort;

„wenn der Dieb ergriffen wird“ bedeutet die Erinnerung,

„so soll dieser es zweifach wiedererstatten“ bedeutet die vollständige Vergütung;

„wird der Dieb nicht ergriffen“ bedeutet, wenn keine Erinnerung an das Abhandengekommene da ist;

„so soll der Herr des Hauses vor Gott gebracht werden“ bedeutet die Untersuchung aus dem Guten;

„um zu schwören, ob er nicht seine Hand gelegt habe an die Habe seines Genossen“ bedeutet, ob es in dieses hineingekommen sei;

„über jede Sache des Vergehens“ bedeutet jede mögliche Beschädigung und jeden möglichen Verlust;

„über Ochs, über Esel, über Schaf“ bedeutet des äußeren und inneren Guten und Wahren;

„über Kleid“ bedeutet des sinnlich Wahren;

„über alles Verlorene, wovon man sagt, daß es dies sei“ bedeutet alles Unentschiedene;

„bis zu Gott soll die Sache der beiden kommen; der, den Gott verurteilt“ bedeutet die Untersuchung und Entscheidung durch das Wahre;

„soll das Doppelte erstatten seinem Genossen“ bedeutet die vollständige Wiedergutmachung;

„so ein Mann seinem Genossen einen Esel, oder einen Ochsen oder ein Schaf und irgendein Tier gibt zur Aufbewahrung“ bedeutet das äußere und innere Wahre und Gute und alles, was der Neigung dazu angehört, im Gedächtnis;

„und es stirbt oder wird zerbrochen (verdorben)“ bedeutet den Verlust oder Verletzung;

„oder gefangen weggeführt“ bedeutet die Entfernung;

„so daß es niemand sieht“ bedeutet, wovon das Gemüt nichts weiß;

„so soll der Eid Jehovahs sein zwischen ihnen beiden“ bedeutet die Untersuchung darüber durch Wahrheiten aus dem Wort im ganzen und einzelnen;

„ob er nicht seine Hand gelegt habe an die Habe seines Genossen, und der Herr es genommen“ bedeutet die Verbindung mit dem Guten;

„dann soll er es nicht wiedererstatten“ bedeutet die Nichtverletzung;

„ist es aber gestohlen worden von ihm weg“ bedeutet, wenn ein Verlust stattgefunden hat;

„so soll er es seinem Herrn erstatten“ bedeutet die Ersatzleistung dafür;

„ist es zerrissen worden“ bedeutet die Beschädigung ohne Verschuldung;

„so soll er es als Zeugen bringen“ bedeutet, um es zu beweisen;

„das Zerrissene soll er nicht erstatten“ bedeutet keine Strafe;

„und so ein Mann etwas entlehnt hat von seinem Genossen“ bedeutet das Wahre von einer anderen Sippschaft (oder Gattung);

„und es wird beschädigt oder stirbt“ bedeutet, wenn es verletzt oder ausgelöscht wird;

„wenn sein Herr nicht dabei ist“ bedeutet, wenn das Gute jenes Wahren nicht dabei war;

„so soll er es erstatten“ bedeutet die Vergütung;

„ist sein Herr dabei, soll er es nicht erstatten“ bedeutet, wenn das Gute des Wahren dabei war, so findet keine Vergütung statt;

„ist er ein Taglöhner“ bedeutet, wenn man das Gute der Gewinnsucht zum Zweck hat;

„so soll er kommen für seinen Lohn“ bedeutet die Unterwerfung und Dienstbarkeit.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.