Bible

 

2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen oder Schaf stiehlt und schlachtet es oder verkauft es, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

2 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.

3 Ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten. Hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.

4 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

5 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädiget, daß er sein Vieh lässet Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten.

6 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennet die Garben oder Getreide, das noch stehet, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

7 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

8 Findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die Götter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

9 Wo einer den andern schuldiget um einigerlei Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so sollen beider Sachen vor die Götter kommen. Welchen die Götter verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder Schaf oder irgend ein Vieh zu behalten tut, und stirbt ihm, oder wird beschädiget, oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand siehet,

11 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Guts HERR soll's annehmen, daß jener nicht bezahlen müsse.

12 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem HERRN bezahlen.

13 Wird es aber zerrissen, so soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

14 Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein HERR nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

15 Ist aber sein HERR dabei, so soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedinget hat.

16 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht vertrauet ist, und beschläft sie, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

17 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

18 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.

19 Wer ein Vieh beschläft, der soll des Todes sterben.

20 Wer den Göttern opfert, ohne dem HERRN allein, der sei verbannet,

21 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

22 Ihr sollt keine Witwen und Waisen beleidigen.

23 Wirst du sie beleidigen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;

24 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

25 Wenn du Geld leihest meinem Volk, das arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden dringen und keinen Wucher auf ihn treiben.

26 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergehet.

27 Denn sein Kleid ist seine einige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich, ihn erhören; denn ich bin gnädig.

28 Den Göttern sollst du nicht fluchen und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern.

29 Deine Fülle und Tränen sollst du nicht verziehen. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.

30 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schaf. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du mir's geben.

31 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein: darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern vor die Hunde werfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9284

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9284. „Und er soll nicht gehört werden von deinem Munde“, 2 Mose 23:13, bedeutet, man solle nicht gehorchen mit irgendeiner Zustimmung.

Dies erhellt aus der Bedeutung von hören, sofern es heißt gehorchen, wovon Nr. 2542, 3869, 4652-4660, 5017, 7216, 8361; und aus der Bedeutung von „nicht in dem Munde sein“, wenn von der Lehre des Falschen die Rede ist, die durch den Namen anderer Götter bezeichnet wird, sofern es heißt, nicht zustimmen.

Daß der Name anderer Götter nicht erwähnt und nicht vom Munde aus gehört werden sollte, hatte seinen Grund darin, daß die himmlischen und göttlichen Dinge des Herrn durch alle Satzungen, Rechte und Gebote, die befohlen wurden, vorgebildet werden sollten. Sie wurden auch wirklich vorgebildet, solange sie Jehovah nannten und verehrten, denn alsdann war das Göttliche des Herrn und mit Ihm der Himmel gegenwärtig; wenn sie aber andere Götter nannten und verehrten, dann wurden höllische Dinge vorgebildet, denn alsdann waren Geister von den Höllen zugegen, die als Götter verehrt werden wollten, denn danach streben immerdar die, welche in den Höllen sind, weil die Triebe der Selbst- und Weltliebe bei ihnen herrschen; man sehe Nr. 3881.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.

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Himmlische Geheimnisse # 2542

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2542. „Und redete alle diese Worte vor ihren Ohren“, 1 Mose 20:8, daß dies bedeutet eine Ermahnung an die von daher genommenen Bestätigungsgründe, bis dahin, daß sie gehorchten, kann erhellen aus dem Sachzusammenhang im inneren Sinn; sodann aus der Bedeutung der Ohren.

Aus dem Sachzusammenhang: Es gibt viele Bestätigungsgründe, die zu allem, was die Vernunft anerkennt, hinzutreten, denn bei dieser findet nur auf Bestätigungsgründe hin (ex confirmantibus) eine Anerkennung statt. Daher kommt, daß, wenn die Vernunft (rationalia) zum Gehorsam gebracht wird, eine Ermahnung statthat, auf die Bestätigungsgründe (zu achten), denn diese fordern immer dringend und erheben sich gleichsam.

Aus der Bedeutung der Ohren: Die Ohren bedeuten im inneren Sinn des Wortes den Gehorsam, auch wegen der Entsprechung, die zwischen dem Hören und dem Gehorchen stattfindet, welche Entsprechung auch selbst in dem Wort „Hören“ (Audire), und noch mehr im Gehör geben (Auscultare) liegt, und der Ursprung zu dieser Entsprechung ist aus dem anderen Leben, wo die, welche gehorsam und folgsam sind, zum Gebiet des Ohres gehören, ja dem Gehör selbst entsprechen, was ein noch unbekanntes Geheimnis ist; dies wird jedoch noch besser einleuchten, wo von der Entsprechung, vermöge der göttlichen Barmherzigkeit des Herrn, im Folgenden gehandelt werden wird. Daß die Ohren diese Bedeutung haben, kann aus vielen Stellen im Wort erhellen; für jetzt möge nur angeführt werden was bei

Jesaja 6:10 steht: „Verstocke das Herz dieses Volkes, und seine Ohren mache schwer, und seine Augen verklebe, daß es nicht etwas sehe mit seinen Augen, und mit seinen Ohren höre, und sein Herz verstehe“: mit den Augen sehen heißt hier verstehen, und mit den Ohren hören heißt, mit dem Gefühl vernehmen (percipere affectione), folglich gehorchen;

und wo der Herr sagt: „Wer Ohren hat zu hören, der höre“, Matthaeus 11:15; 13:9, 43; Lukas 8:8; 14:35; wird hier nichts anderes bezeichnet.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.