Studie
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.
6 Dazu soll er das Schaf vierfältig bezahlen, darum daß er solches getan und nicht geschonet hat.