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2 Mose 21

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1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:

2 So du einen ebräischen Knecht kaufest, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ledig ausgehen.

3 Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Hat ihm aber sein HERR ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines HERRN sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.

5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen HERRN lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,

6 So bringe ihn sein HERR vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig.

7 Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.

8 Gefällt sie aber ihrem HERRN nicht und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremd Volk sie zu verkaufen, hat er nicht Macht, weil er sie verschmähet hat.

9 Vertrauet er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.

10 Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.

11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellet sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll

14 Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.

15 Wer seinen Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16 Wer einen Menschen stiehlt und verkaufet, daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

18 Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:

19 kommt er auf, daß er ausgehet an seinem Stabe so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, ohne daß er ihm bezahle, was er versäumet hat, und das Arztgeld gebe.

20 Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.

21 Bleibt er aber einen oder zween Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld.

22 Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen.

23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.

27 Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.

29 Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen Mann oder Weib, soll man den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben.

30 Wird man aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

31 Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.

32 Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.

33 so jemand eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,

34 so soll's der HERR der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein.

35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse stößig vorhin gewesen ist, und sein HERR hat ihn nicht verwahret, so soll er einen Ochsen um den andern vergelten und das Aas haben.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9026

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9026. „So daß er nicht stirbt“, 2 Mose 21:18, bedeutet, so daß sie nicht ausgelöscht wird.

Dies erhellt aus der Bedeutung von sterben, insofern es heißt, aufhören, ein solcher zu sein (wie man ist), worüber Nr. 494, 6587, 6593, demzufolge ausgelöscht werden. Hier aber, nicht ausgelöscht oder vernichtet werden.

Weil hier im inneren Sinn gehandelt wird von der Übereinstimmung der Glaubenswahrheiten mit denen, die dem Buchstabensinn des Wortes angehören, und weil diejenigen, die dem Buchstabensinn angehören, nicht vernichtet werden können, weil sie Wahrheiten im Letzten der Ordnung sind, deshalb ist hier nicht die Rede vom Schlagen eines Mannes, wodurch er stirbt, sondern nur vom Schlagen eines Mannes, durch das er nicht stirbt. Was nämlich dem Buchstabensinn des Wortes angehört, kann zwar geschwächt, aber nicht vernichtet werden; auch kann es, nachdem es geschwächt worden, abgesondert und nachher durch Erklärung wiederhergestellt werden. Dies wird durch das bezeichnet, was über den Mann, der von einem anderen geschlagen wird, aber wieder aufkommt und an seinem Stabe einhergeht, verordnet worden ist.

Wer das Innere des Wortes erwägt, kann sehen, daß wegen einer geheimen Ursache, die nur ein vom Lichte des Himmels erleuchteter Verstand fassen kann, vom Herrn befohlen worden ist, daß der Schlagende als schuldlos angesehen werden soll, wenn der Geschlagene von seinem Bette wieder aufgestanden und an seinem Stabe einhergegangen ist. Und mehr noch, daß vom Herrn befohlen wurde, daß wer seinen Knecht schlägt, so daß derselbe nicht binnen einem oder zwei Tagen stirbt, nicht gestraft werden soll, weil es sein Geld ist, während es doch die Beraubung eines Menschenlebens ist; denn obgleich er Knecht ist, ist der doch ein Mensch. Allein die geheime Ursache, warum es so vom Herrn befohlen wurde, wird nur durch den inneren Sinn klar, in dem von den aus dem Worte geschöpften Wahrheiten der Kirche die Rede ist, mit denen es sich in solcher Weise verhält, wenn durch den Mann, der seinen Knecht und seine Magd schlägt, solche Dinge verstanden werden, die im geistigen Sinn entsprechen und nun erklärt werden. Bei dem israelitischen Volk war eine vorbildliche Kirche errichtet worden, d.h. eine Kirche, in der die inneren Dinge, die sich auf den Himmel und auf die Kirche beziehen, durch äußere Dinge vorgebildet werden sollten; deshalb wurden solche Dinge angeordnet und auch befohlen, die, nachdem die innere Kirche vom Herrn eröffnet und offenbart worden, nicht mehr als Gesetze gelten; denn jetzt soll der Mensch ein inneres Leben, d.h. ein Leben des Glaubens und der tätigen Liebe führen, und dabei ein äußeres Leben, in dem das innere das Leben bildet.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.

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Jesaja 58:4

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4 Siehe, ihr fastet, daß ihr hadert und zanket und schlaget mit gottloser Faust. Wie ihr jetzt tut, fastet ihr nicht also, daß eure Stimme in der Höhe gehört würde.