22
Und nehmet ein Büschel Ysop und tunket in das Blut in dem Becken und berühret damit die Überschwelle und die zween Pfosten. Und gehe kein Mensch zu seiner Haustür heraus bis an den Morgen.
14
Und wenn ein Fremdling bei euch wohnet, der soll auch dem HERRN Passah halten und soll's halten nach der Satzung und Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.