Studie
10 Und sollt nichts davon überlassen bis morgen; wo aber etwas überbleibet bis morgen, sollt ihr's mit Feuer verbrennen.
14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnet, der soll auch dem HERRN Passah halten und soll's halten nach der Satzung und Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.