25
Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
28
Und der Priester soll Sühnung tun für die Seele, die ein Versehen begangen hat durch eine Sünde aus Versehen vorJehova, um Sühnung für sie zu tun; und es wird ihr vergeben werden.