17
Und es soll geschehen, wenn sie zu den Toren des inneren Vorhofs eingehen, sollen sie leinene Kleider anziehen; aber Wolle soll nicht auf sie kommen, wenn sie in den Toren des inneren Vorhofs und gegen das Haus hin dienen.
25
Im siebten Monat, am fünfzehntenTage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die siebenTage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles.