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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9231

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9231. „Dem Hunde sollt ihr es vorwerfen“, 2 Mose 22:30, bedeutet, es sei unrein.

Dies erhellt aus der Bedeutung der Hunde, sofern sie die bezeichnen, die das Gute des Glaubens unrein machen durch Verfälschungen; denn alle Tiere im Wort bedeuten solche Triebe und Neigungen, die beim Menschen sind: sanfte und nützliche Tiere gute Triebe und Neigungen, wilde und unnütze Tiere aber böse Triebe und Neigungen.

Der Grund, warum solches durch Tiere bezeichnet wird, ist, weil der äußere oder natürliche Mensch die gleichen Triebe und Neigungen und auch die gleichen Begierden und die gleichen Sinne hat wie die Tiere; aber der Unterschied ist, daß der Mensch ein Inneres hat, welches der inwendige Mensch genannt wird. Dieser ist vom äußeren darin unterschieden, daß er das, was in diesem existiert, sehen, es regieren und bezähmen kann; wie er auch in den Himmel bis zum Herrn erhoben und so mit Ihm verbunden werden kann durch das Denken und die Neigung, mithin durch Glauben und Liebe. Auch darin ist er vom äußeren unterschieden, daß er von ihm nach dem Tod getrennt wird und hernach ewig lebt; dadurch unterscheidet sich der Mensch von den Tieren. Aber das sehen diejenigen nicht ein, die bloß natürliche und sinnliche Menschen sind, denn ihr inwendiger Mensch ist gegen den Himmel zu verschlossen; deshalb wissen sie zwischen dem Menschen und dem Tier keinen anderen Unterschied zu machen, als daß der Mensch reden kann, was die bloß sinnlichen Menschen auch nur gering veranschlagen.

Die Hunde bezeichnen aber diejenigen, die das Gute des Glaubens durch Verfälschungen unrein machen, weil die Hunde Unreines essen und auch die Menschen anbellen und beißen. Daher kommt es auch, daß die Heiden, die außerhalb der Kirche in Falschem aus dem Bösen waren, von den Juden Hunde genannt und für sehr gemein gehalten wurden. Daß sie Hunde genannt wurden, erhellt aus den Worten des Herrn zu dem griechischen syrophönizischen Weibe, deren Tochter von einem Dämon übel geplagt wurde:

Matthaeus 15:26, 27; Markus 7:26, 27: „Es ist nicht fein, daß man das Brot der Söhne nehme und es den Hunden vorwerfe; sie aber sprach: ja, Herr, aber doch essen auch die Hunde von den Brosamen, die vom Tische ihrer Herren fallen“: daß hier durch die Hunde diejenigen bezeichnet werden, die außerhalb der Kirche waren, und durch die Söhne die, welche innerhalb der Kirche, ist klar.

Lukas 16:19-21: „Es war ein reicher Mann, der kleidete sich mit Purpur und Byssus und lebte alle Tage herrlich und in Freuden; es war aber ein Armer, mit Namen Lazarus, der lag vor seiner Türe, mit Geschwüren behaftet, und wünschte sich zu sättigen mit den Brosamen, die vom Tische des Reichen fielen; es kamen jedoch die Hunde und leckten seine Geschwüre“: durch den mit Purpur und Byssus bekleideten Reichen werden die bezeichnet, die innerhalb der Kirche sind; Purpur und Byssus, womit er bekleidet war, bedeuten die Erkenntnisse des Guten und Wahren aus dem Wort. Durch den Armen werden die bezeichnet, die außerhalb der Kirche sind, sodann die, welche innerhalb der Kirche, aber in wenig Gutem sind aus Unkenntnis des Wahren, und dennoch belehrt zu werden wünschen: Nr. 9209. Lazarus wurde er genannt wegen des Lazarus, der vom Herrn auferweckt wurde, von dem es heißt, der Herr habe ihn geliebt: Johannes 11:1-3, 36; und er sei Sein Freund gewesen: Johannes 11:11; und er sei mit dem Herrn zu Tische gelegen: Johannes 12:2. Daß er sich sättigen wollte von den Brosamen, die vom Tische des Reichen fielen, bezeichnete seinen Wunsch, einige Wahrheiten von denen zu erlernen, die innerhalb der Kirche Überfluß daran hatten. Die Hunde, die seine Geschwüre leckten, bedeuten die, welche außerhalb der Kirche im Guten sind, wiewohl es kein echtes Glaubensgutes ist. Die Geschwüre lecken heißt, sie heilen, so gut sie es können.

Offenbarung 22:15: „Draußen sind die Hunde, die Zauberer und die Hurer“: Hunde, Zauberer und Hurer für diejenigen, die das Gute und Wahre des Glaubens verfälschten, von denen gesagt wird, sie seien draußen, indem sie außerhalb des Himmels und der Kirche sind.

Daß das verfälschte und dadurch unrein gewordene Gute durch Hunde bezeichnet wird, erhellt auch Matthaeus 7:6: „Gebet das Heilige nicht den Hunden, werfet eure Perlen nicht vor die Schweine“.

5. Mose 23:19: „Du sollst nicht hineinbringen den Lohn einer Hure und den Preis eines Hundes in das Haus Jehovahs für irgendein Gelübde, denn beides ist ein Greuel vor deinem Gott“: Hurenlohn bedeutet die verfälschten Wahrheiten des Glaubens. Daß Hurerei die Verfälschung des Glaubenswahren bedeutet, sehe man Nr. 2466, 2729, 4865, 8904. Psalm 22:17, 21: „Umgeben haben mich Hunde, die Rotte der Bösewichte hat mich umringt, durchbohrend meine Hände und meine Füße; befreie vom Schwert meine Seele, und aus der Hand des Hundes meine einzige“: Hunde hier für diejenigen, die das Gute des Glaubens zerstören und deswegen Rotte der Bösewichter genannt werden. Befreien vom Schwert die Seele bedeutet, vom Falschen, welches das Wahre des Glaubens verwüstet. Daß das Schwert das Falsche ist, welches das Wahre des Glaubens verwüstet, sehe man Nr. 2799, 4499, 6353, 8294, und daß die Seele das Leben des Glaubens bedeutet: Nr. 9050. Hieraus erhellt auch, daß „aus der Hand des Hundes die einzige befreien“ soviel ist wie (die Seele) vom Falschen erretten, welches das Gute des Glaubens verwüstet.

Daß „sie geschleift und gefressen werden sollen von den Hun-den“: 1 Koenige 14:11; 16:4; 21:23, 24; 2 Koenige 9:10, 36; Jeremia 15:3 bedeutete, sie sollen durch Unreines zugrunde gehen.

Daß sich (manche) mit toten Hunden verglichen: 1. Sam. 24:15;

2. Sam. 3:8; 9:8; 16:9; bezeichnete, daß man sie für die Allergering

sten halten müsse, die man verwerfen sollte. Was durch Hunde ferner bezeichnet wird, sehe man Nr. 7784.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.