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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9230

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9230. „Und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen ist, sollt ihr nicht essen“, 2 Mose 22:30, bedeutet, das verfälschte Gute des Glaubens solle nicht damit verbunden werden.

Dies erhellt aus der Bedeutung des Fleisches, sofern es das Gute bezeichnet, wovon Nr. 7850, 9127; aus der Bedeutung des Feldes, sofern es die Kirche in Ansehung des Guten bezeichnet, somit das Gute der Kirche, wovon Nr. 2971, 3766, 7502, 7571, 9139, 9141; aus der Bedeutung von zerrissen, sofern es soviel ist wie durch Falsches zerstört, somit auch verfälscht, wovon Nr. 5828, und aus der Bedeutung von essen, sofern es heißt, aneignen und verbinden, wovon Nr. 2187, 3168, 3513, 3596, 4745, 5643, 8001. Hieraus erhellt, daß durch „Fleisch, das auf dem Felde zerrissen ist, sollt ihr nicht essen“ bezeichnet wird: das Gute der Kirche, oder das Gute des Glaubens, das verfälscht worden, soll nicht angeeignet oder verbunden werden.

Mit wenigen Worten soll hier gesagt werden, was das Gute des Glaubens ist und was das Wahre des Glaubens. Gutes des Glaubens wird alles der Kirche Angehörige genannt, was sich auf das Leben und die Nutzanwendung dessen bezieht, was die Glaubenslehre der Kirche lehrt. Kurz, was sich bezieht auf das Wollen und das Tun desselben aus Gehorsam; denn das Wahre des Glaubens der Kirche wird durch das Wollen und Tun desselben zum Guten.

Wahres der Glaubens dagegen heißt alles das, was noch nicht die Nutzanwendung oder das Leben zum Zweck hat, mithin was man nur weiß und im Gedächtnis behält und so mit dem Verstand begreift und dadurch belehrt wird. Solange nämlich die Wahrheiten der Kirche nicht weiter gehen, sind sie nur Kenntnisse und Wißtümliches und im Vergleich mit dem Guten außerhalb des Menschen selbst. Das Gedächtnis und der Verstand des Menschen sind nämlich gleichsam die Vorhöfe, und der Wille gleichsam das Wohnzimmer; denn der Wille ist der eigentliche Mensch.

Hieraus erhellt, was das Wahre des Glaubens und was das Gute des Glaubens ist. Aber das Gute, das der Mensch im ersten Zustand tut, wenn er wiedergeboren wird, wird das Gute des Glaubens genannt; hingegen das Gute, das der Mensch im zweiten Zustand tut, wenn er nämlich wiedergeboren ist, wird das Gute der Liebtätigkeit genannt. Wenn daher der Mensch das Gute tut aus dem Guten des Glaubens, so tut er es aus Gehorsam, wenn er aber das Gute tut aus dem Guten der Liebtätigkeit, dann tut er es aus Neigung.

Über diese zwei Zustände im Menschen, der wiedergeboren wird, sehe man Nr. 7923, 7992, 8505, 8506, 8510, 8512, 8516, 8643, 8648, 8658, 8685, 8690, 8701, 9224, 9227.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.