Studie
9 Und wenn jemand unversehens, plötzlich, bei ihm stirbt, und er das Haupt seiner Weihe (O. Absonderung, wie v 4) verunreinigt, so soll er sein Haupt an dem Tage seiner einigung scheren; am siebten Tage soll er es scheren.
11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein.