17
Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, (Eig. mit einem Handstein, d. h. mit einem Stein, den man handhaben kann. Desgl. v 18: Handwerkzeug) wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.