29
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadtverkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
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Du sollst nicht Zins und Wucher (Eig. Aufschlag bei der
ückerstattung entlehnter Nahrungsmittel) von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.