25
Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag (O. soll) sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
36
Du sollst nicht Zins und Wucher (Eig. Aufschlag bei der
ückerstattung entlehnter Nahrungsmittel) von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.