29
Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, die sollen sie essen; und alles Verbannte (Vergl. 4. Mose 18,14) in Israel soll ihnen gehören.
14
Wenn die Priester hineingehen, so sollen sie nicht aus dem Heiligtum in den äußeren Vorhof hinausgehen, sondern sollen dort ihre Kleider niederlegen, in welchen sie den Dienst verrichten; denn sie sind heilig; sie sollen andere Kleider anziehen und sich dem nahen, was für das Volk ist.