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2 Mose 21

Studie

   

1 Und dies sind die echte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 Wenn er allein (W. mit seinem Leibe, d. h. unverheiratet) gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 so soll sein Herr ihn vor die ichter (H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8. 9; vergl. Ps. 82) bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem echte der Töchter.

10 Wenn er sich (And. üb.: ihm) eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist-von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.

17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.

18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis (Eig. sein Stillsitzen) erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. (d. h. für sein Geld erkauft)

22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die ichter. (O. nach der ichter Ermessen)

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28 Und wenn ein Ochse (Eig. ein Stück indvieh; so auch in den folgenden Kapiteln) einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, (W. daß er stirbt) so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem echte getan werden.

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer (W. er) ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, (W. zurückgeben) und das tote Tier soll ihm gehören.

35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös (W. sein Geld) teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

   

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Arcana Coelestia # 9010

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9010. 'And God caused it to happen at his hand' means appearing as something happening by chance. This is clear from ancient people's idea of chance, which was that whatever happened was brought about by God; and this was why they expressed the idea of chance by saying that 'God caused it to happen at someone's hand'. Those who belonged to the ancient Churches knew that the Lord's providence was present in every single thing, and that contingencies, that is, things which appeared to happen by chance, were providential. Simple people therefore who could see no difference between things that happened because He permitted them and those that happened because He was well pleased by them attributed to the Lord both good and evil, good because they knew that He was the author of everything good, but evil on account of the appearance. For when a person performs evil deeds, and by performing them turns away from the Lord, the appearance is that the Lord turns away; at this time the Lord appears to him to be behind, not in front of him. These then are the reasons why if anyone struck another by chance, that is, his will had not contemplated the deed beforehand, the words 'God caused it to happen at his hand' were used to express it.

The Lord's providence is in every single thing, see 1919 (end), 4329, 5122 (end), 5155, 5195, 5894 (end), 6058, 6481-6487, 6489, 6491, 7004, 7007, 8478, 8717.

Contingencies or chance occurrences are providential, 5508, 6493, 6494.

Evil is attributed to the Lord, when in fact it originates in man, 2447, 5798, 6071, 6832, 6991, 6997, 7533, 7877, 7926, 8197, 8227, 8228, 8282, 8284, 8483, 8632.

  
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Arcana Coelestia # 7533

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7533. 'And Jehovah made Pharaoh's heart unyielding' means that they remained obstinate. This is clear from the meaning of 'the heart being made unyielding', 'hardened', and 'stubborn' as obstinacy, dealt with in 7272, 7300, 7305. When it says that Jehovah made his heart unyielding the meaning in the internal sense is not that Jehovah but that they themselves made their heart unyielding, that is, remained obstinate. For the evil present with a person is what makes him unyielding or obstinately opposed to Divine things. Such evil comes out of the person himself; and it enters him from hell, not from heaven. Nothing but good can enter him from the Lord by way of heaven; evil cannot emanate from good, still less from Goodness itself. Evil emanates from origins of its own, that is to say, from the opposites of love to God and love towards the neighbour. Such origins reside with man, not at all with God. From this it is evident that when it states in the Word that God causes something bad to happen, it is a statement made in accordance with outward appearances. But for more on these matters see 2447, 6991, 6997.

  
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Thanks to the Swedenborg Society for the permission to use this translation.