IBhayibheli

 

2 Mose 22

Funda

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm (d. h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d. h. des Diebes wegen; so auch V. 3) keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten (O. ein Gartenland) abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen (d. h. wahrsch. eine Dornenhecke) erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die ichter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die ichter kommen; wen die ichter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer (d. h. des Viehes) soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt-war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt (S. die Vorrrede) werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; (Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht) ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel (Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde. Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30) zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die ichter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter (W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluß) sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

Okususelwe Emisebenzini kaSwedenborg

 

Arcana Coelestia #9140

Funda lesi Sigaba

  
Yiya esigabeni / 10837  
  

9140. 'Sending in his beast of burden' means if he does it with little self-awareness. This is clear from the meaning of 'beast of burden' as a bodily desire or appetite. The reason why there is little self-awareness is that when such a desire or appetite reigns in a person he scarcely uses his power of reason and so has little awareness about himself. All beasts, whatever their genus and species, mean affections; gentle and useful beasts mean good affections, while savage and useless beasts mean evil affections, 45, 46, 142, 143, 714-719, 1823, 2180, 2781, 3218, 3519, 5198, 7523, 7872, 9090. When an animal is called 'a beast of burden' it means merely bodily affections, which in themselves possess little reason; for the more that a person's actions spring from the body, the less they do so from reason. This is because the body lives in the world and so is remote from heaven, where true reason resides. Furthermore the word in the original language for a beast of burden is formed from another meaning brutish and stupid, and so having little awareness, as in Isaiah 19:11; in David, Psalms 49:10; 73:22; in Jeremiah 51:17; and elsewhere.

  
Yiya esigabeni / 10837  
  

Thanks to the Swedenborg Society for the permission to use this translation.

IBhayibheli

 

Mark 12:1-13

Funda

      

1 He began to speak to them in parables. "A man planted a vineyard, put a hedge around it, dug a pit for the winepress, built a tower, rented it out to a farmer, and went into another country.

2 When it was time, he sent a servant to the farmer to get from the farmer his share of the fruit of the vineyard.

3 They took him, beat him, and sent him away empty.

4 Again, he sent another servant to them; and they threw stones at him, wounded him in the head, and sent him away shamefully treated.

5 Again he sent another; and they killed him; and many others, beating some, and killing some.

6 Therefore still having one, his beloved son, he sent him last to them, saying, 'They will respect my son.'

7 But those farmers said among themselves, 'This is the heir. Come, let's kill him, and the inheritance will be ours.'

8 They took him, killed him, and cast him out of the vineyard.

9 What therefore will the lord of the vineyard do? He will come and destroy the farmers, and will give the vineyard to others.

10 Haven't you even read this Scripture: 'The stone which the builders rejected, the same was made the head of the corner.

11 This was from the Lord, it is marvelous in our eyes'?"

12 They tried to seize him, but they feared the multitude; for they perceived that he spoke the parable against them. They left him, and went away.

13 They sent some of the Pharisees and of the Herodians to him, that they might trap him with words.