22
Wenn aber ein Fürst sündigt und irgend etwas wider des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und versieht etwas, daß er verschuldet,
Vers 22. Wiederum, wenn jemand in der Wahrheit des Glaubens aus Unwissenheit und ohne böse Absicht die Gebote übertritt, die das Meiden des Bösen als Sünde gebieten, und sich deshalb schuldig macht.