2
Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;
2
Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;
9098. Vers 37: Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf gestohlen und es geschlachtet oder verkauft hat, so soll er fünf Ochsen erstatten für einen Ochsen und vier Schafe für ein Schaf.
„Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf gestohlen hat“ bedeutet, wer jemandem sein äußeres oder inneres Gute genommen hat;
„und es geschlachtet hat“ bedeutet, es ausgelöscht (oder zerstört);
„oder verkauft hat“ bedeutet, oder wenn er es (ihm) entfremdet hat;
„so soll er fünf Ochsen erstatten für einen Ochsen“ bedeutet eine Strafe, die dem vielen (des Schadens) entspricht;
„und vier Schafe für ein Schaf“ bedeutet eine Strafe, die dem Vollen entspricht.