ბიბლია

 

2 Mose 22

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1 21:37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

2 22:1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.

3 22:2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.

4 22:3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

5 22:4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.

6 22:5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

7 22:6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;

8 22:7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

9 22:8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

10 22:9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,

11 22:10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.

12 22:11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.

13 22:12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

14 22:13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

15 22:14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

16 22:15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

17 22:16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

18 22:17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.

19 22:18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.

20 22:19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt.

21 22:20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

22 22:21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen.

23 22:22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;

24 22:23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

25 22:24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.

26 22:25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;

27 22:26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

28 22:27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

29 22:28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.

30 22:29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben.

31 22:30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.

   

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3 Mose 18

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1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer Gott.

3 Ihr sollt nicht tun nach den Werken des Landes Ägypten, darin ihr gewohnt habt, auch nicht nach den Werken des Landes Kanaan, darein ich euch führen will; ihr sollt auch nach ihrer Weise nicht halten;

4 sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun, und meine Satzungen sollt ihr halten, daß ihr darin wandelt; denn ich bin der HERR, euer Gott.

5 Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn welcher Mensch dieselben tut, der wird dadurch leben; denn ich bin der HERR.

6 Niemand soll sich zu seiner nächsten Blutsfreundin tun, ihre Blöße aufzudecken; denn ich bin der HERR.

7 Du sollst deines Vaters und deiner Mutter Blöße nicht aufdecken; es ist deine Mutter, darum sollst du ihre Blöße nicht aufdecken.

8 Du sollst deines Vaters Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Vaters Blöße.

9 Du sollst deiner Schwester Blöße, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht aufdecken.

10 Du sollst die Blöße der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht aufdecken; denn es ist deine Blöße.

11 Du sollst die Blöße der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht aufdecken.

12 Do sollst die Blöße der Schwester deines Vaters nicht aufdecken; denn es ist deines Vaters nächste Blutsfreundin.

13 Du sollst deiner Mutter Schwester Blöße nicht aufdecken; denn es ist deiner Mutter nächste Blutsfreundin.

14 Du sollst deines Vaters Bruders Blöße nicht aufdecken, daß du sein Weib nehmest; denn sie ist deine Base.

15 Du sollst deiner Schwiegertochter Blöße nicht aufdecken; denn es ist deines Sohnes Weib, darum sollst du ihre Blöße nicht aufdecken.

16 Du sollst deines Bruders Weibes Blöße nicht aufdecken; denn sie ist deines Bruders Blöße.

17 Du sollst eines Weibes samt ihrer Tochter Blöße nicht aufdecken noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Blöße aufzudecken; denn sie sind ihre nächsten Blutsfreundinnen, und es ist ein Frevel.

18 Du sollst auch deines Weibes Schwester nicht nehmen neben ihr, ihre Blöße aufzudecken, ihr zuwider, solange sie noch lebt.

19 Du sollst nicht zum Weibe gehen, solange sie ihre Krankheit hat, in ihrer Unreinigkeit ihre Blöße aufzudecken.

20 Du sollst auch nicht bei deines Nächsten Weibe liegen, dadurch du dich an ihr verunreinigst.

21 Du sollst auch nicht eines deiner Kinder dahingeben, daß es dem Moloch verbrannt werde, daß du nicht entheiligst den Namen deines Gottes; denn ich bin der HERR.

22 Du sollst nicht beim Knaben liegen wie beim Weibe; denn es ist ein Greuel.

23 Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.

24 Ihr sollt euch in dieser keinem verunreinigen; denn in diesem allem haben sich verunreinigt die Heiden, die ich vor euch her will ausstoßen,

25 und das Land ist dadurch verunreinigt. Und ich will ihre Missetat an ihnen heimsuchen, daß das Land seine Einwohner ausspeie.

26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte, und tut dieser Greuel keine, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch;

27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das Land verunreinigt;

28 auf daß euch nicht auch das Land ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, gleich wie es die Heiden hat ausgespieen, die vor euch waren.

29 Denn welche diese Greuel tun, deren Seelen sollen ausgerottet werden von ihrem Volk.

30 Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den greulichen Sitten, die vor euch waren, daß ihr nicht damit verunreinigt werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott.