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4 Mose 29

Studie

   

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun-es ist euer Drommetentag-

2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;

5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen-

6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -,zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.

7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,

8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;

11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern

13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,

15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;

16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, -außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun

36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

40 30:1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

   

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Enthüllte Offenbarung # 778

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778. „Und Wein und Öl und Semmelmehl und Weizen“, Offenbarung 18:13, bedeutet, daß sie nicht mehr den Dienst aus dem himmlischen Wahren und Guten haben, weil sie nichts inwendig im Gottesdienst haben, das Obigem korrespondierte.

Dies ist ähnlich dem, was soeben und früher schon gesagt worden, nur mit dem Unterschied, daß durch dieses das himmlische Gute und Wahre bezeichnet wird: welches Gute und Wahre himmlisch heiße und welches geistig, sehe man Nr. 773; sowie daß dies, weil sie es nicht haben, auch nicht in ihrem Gottesdienst enthalten sei; denn, wie oben gesagt worden, das Gute und Wahre der Lehre ist im Gottesdienst wie die Seele im Körper, weshalb ein Gottesdienst ohne dasselbe ein seelenloser Dienst ist; und diese Beschaffen- heit hat ein Dienst, der im Äußeren heilig ist, ohne daß etwas inneres Heiliges in ihm wäre. Daß der Wein Wahres aus Gutem der Liebe bezeichne, sehe man Nr. 316; daß das Öl Gutes der Liebe bezeichne, wird man im folgenden Absatz sehen; durch das Semmelmehl wird bezeichnet himmlisch Wahres, und der Weizen bedeutet himmlisch Gutes. Durch Wein, Öl, Semmelmehl und Weizen wird Wahres und Gutes des Gottesdienstes bezeichnet, weil die Trank- und Speisopfer, die zugleich mit den Schlachtopfern auf dem Altar dargebracht wurden, aus jenen bestanden, durch die Schlachtopfer aber und durch die Gaben, die auf dem Altar dargebracht wurden, der Gottesdienst bezeichnet wird, weil hierin hauptsächlich der Gottesdienst bestand.

Daß die Trankopfer, welche Wein waren, auf dem Altar zugleich mit den Schlachtopfern dargebracht worden seien, kann man sehen: 2 Mose 29:40; 3 Mose 23:12,13,18,19; 4 Mose 15:2-15; 28:11-15,18-31; 29:1-7; und überdies Jesaja 57:6; 65:11; Jeremia 7:18; 44:17-19; Ezechiel 20:28; Joel 1:9; Psalm 16:4; 5 Mose 32:38.

Daß auch das Öl zugleich mit den Schlachtopfern auf dem Altar dar- gebracht wurde: 2 Mose 29:40; 4 Mose 15:2-15; 28:1-31.

Daß die Speisopfer, die aus feinem Weizenmehl bestanden, zugleich mit den Schlachtopfern auf dem Altar dargebracht wurden: 2 Mose 29:40; 3 Mose 2:1-13; 5:11-14; 6:6-14; 7:9-13; 23:12,13,17; 4 Mose 6:14-21; 15:2-15; 18:8-20;

28:1-15; 29:1-7, und überdies Jeremia 33:18; Ezechiel 16:13,19; Joel 1:9; Maleachi 1:10,11; Psalm 141:2.

Die Brote des Angesichts oder die Schaubrote auf dem Tisch in der Stiftshütte wurden auch aus feinem Weizenmehl gemacht: 3 Mose 23:17; 24:5-10. Hieraus kann man sehen, daß diese vier, Wein Öl, Semmelmehl und Weizen Heiliges und Himmlisches des Gottesdienstes waren.

  
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