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2 Mose 21

Studie

   

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen.

5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,

6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.

7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.

8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat.

9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.

10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.

11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.

14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.

15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:

19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe.

20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.

21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.

22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.

23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.

27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.

29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.

30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.

32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,

34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.

35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.

   

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Himmlische Geheimnisse # 8223

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8223. „Daß die Wasser zurückkehren über die Ägypter“,

2. Mose 14:26, bedeutet, das Falsche aus dem Bösen solle wieder auf sie zurückfluten und diejenigen bedecken (oder überfluten), die im Falschen aus dem Bösen sind.

Dies erhellt aus der Bedeutung der Wasser, insofern sie das Falsche bezeichnen, worüber Nr. 6346, 7307, 8137, 8138; daher wird durch „die Wasser sollen zurückkehren“, das Zurückfließen oder Zurückfallen des Falschen bezeichnet, hier auch das Überfluten oder Bedecken, weil es von den Wassern des Schilfmeeres (geschehen soll), die das Falsche aus dem Bösen derjenigen bezeichnen, die als Angehörige der Kirche in einem (von der tätigen Liebe) getrennten Glauben und in einem Leben des Bösen waren. Und aus der Bedeutung der Ägypter, insofern sie diejenigen vorbilden, die im Falschen aus dem Bösen sind, worüber öfter.

Wie es sich damit verhält, daß das Falsche zurückfließen oder zurückfallen sollte auf diejenigen, die beabsichtigten, es über die auszugießen, die im Wahren und Guten standen und durch die Söhne Israels dargestellt werden, sehe man Nr. 8214, daß nämlich das Böse, das jemand gegen andere beabsichtigt, auf ihn selbst zurückfällt, und daß dies infolge des Gesetzes der göttlichen Ordnung geschehe: „Tue anderen nichts, als was du willst, daß andere dir tun“: Matthaeus 7:12. Aus diesem Gesetz, das in der geistigen Welt ein feststehendes und fortwährendes ist, sind die Gesetze der Wiedervergeltung hervorgegangen, die in der vorbildlichen Kirche waren, nämlich folgende:

2.

Mose 21:23-25: „Wenn aber Schaden geschehen ist, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule“.

3.

Mose 24:19, 20: „Wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt, so soll ihm getan werden, wie er getan; Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einem Menschen eine Verletzung zugefügt, also soll auch ihm zugefügt werden“.

5. Mose 19:18, 19: „Wenn der Zeuge Lügen ausgesagt hat gegen seinen Bruder, so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte, seinem Bruder zu tun“.

Hieraus geht deutlich hervor, daß diese Gesetze ihren Ursprung haben aus jenem Allgemeinen, das in der geistigen Welt feststehend und ewig ist, daß man nämlich anderen nichts tun soll, außer was man will, daß die anderen uns auch tun.

Hieraus erhellt, wie es zu verstehen ist, daß das Falsche aus dem Bösen, das man anderen beizubringen beabsichtigt, auf den Urheber selbst zurückfließt oder zurückfällt. Mit diesem Gesetz verhält es sich aber ferner im anderen Leben auf folgende Weise:

Gleiches oder die Vergeltung mit gleichem, wenn es etwas Böses ist, wird von den Bösen vollzogen und niemals von den Guten, d.h. es kommt aus den Höllen und niemals aus den Himmeln, denn die Höllen oder die Bösen in denselben brennen fortwährend von Begierde, anderen Böses zu tun, weil dies der eigentliche Lustreiz ihres Lebens ist. Sobald es daher gestattet wird, tun sie Böses, ohne sich darum zu bekümmern, wenn (sie es tun), mag es ein Böser oder ein Guter sein, ein Freund oder ein Feind. Und weil es dem Gesetz der Ordnung gemäß ist, daß das Böse auf diejenigen selbst zurückfällt, die das Böse beabsichtigen, deshalb stürzen sie sich (auf jene), sobald es infolge des Gesetzes erlaubt wird. Dies tun die Bösen, die in den Höllen sind, niemals die Guten, die in den Himmeln sind; denn diese hegen fortwährend das Verlangen, anderen Gutes zu tun, weil dies der Lustreiz ihres Lebens ist. Sobald ihnen daher Gelegenheit gegeben wird, tun sie Gutes, sowohl den Feinden als den Freunden; ja, sie widerstehen nicht einmal dem Bösen, denn die Gesetze der Ordnung verteidigen und beschützen das Gute und das Wahre.

Daher kommt es, daß der Herr sagt: „Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn; Ich aber sage euch, daß man dem Bösen nicht widerstehen soll. Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen; Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde, segnet, die euch fluchen, tut wohl denen, die euch hassen, auf daß ihr Kinder seid eures Vaters in den Himmeln“: Matthaeus 5:38, 39, 43-45. Es geschieht oft im anderen Leben, daß die Bösen, wenn sie den Guten Böses zufügen wollen, schwer bestraft werden, und daß das Böse, das sie gegen andere beabsichtigen, auf sie selbst zurückfällt. Dies erscheint dann als Rache von den Guten, es ist aber nicht Rache und kommt auch nicht von den Guten, sondern von den Bösen, denen dann zufolge des Ordnungsgesetzes die Macht dazu gegeben wird. Ja, die Guten wünschen ihnen nicht einmal Böses, aber dennoch können sie das Übel der Strafe nicht entfernen, weil sie dann in der Absicht auf das Gute gehalten werden, gerade wie der Richter, wenn er sieht, daß der Übeltäter bestraft wird, oder wie der Vater, wenn sein Sohn vom Lehrer bestraft wird. Die Bösen, die strafen, tun es aus der Begierde, Böses zu tun, die Guten hingegen aus der Neigung, Gutes zu tun.

Hieraus kann erhellen, was unter den Worten des Herrn von der Liebe zu den Feinden bei Matthäus zu verstehen ist, und von dem Gesetz der Wiedervergeltung, das vom Herrn nicht aufgehoben, sondern erklärt wurde, daß nämlich diejenigen, die in himmlischer Liebe sind, keine Freude an Wiedervergeltung oder an Rache haben sollen, sondern am Wohltun, und daß das Ordnungsgesetz, das den Guten schützt, schon von selbst strafe, und zwar durch die Bösen.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.