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5 Mose 24

Studie

   

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen.

2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib,

3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte:

4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.

7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun.

9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget.

10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,

11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.

12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand,

13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein.

14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind,

15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei.

16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben.

17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen.

18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände.

20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.

21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.

22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

   

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Himmlische Geheimnisse # 5764

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5764. „Aber ihr sollt schuldlos sein“, 1 Mose 44:10, bedeutet, die übrigen seien selbständig, weil nicht in gleicher Schuld.

Dies erhellt aus der Bedeutung von schuldlos im Verhältnis zum Knecht, sofern es heißt selbständig sein; weil nicht in gleicher Schuld, versteht sich von selbst.

Bei den Heiden war es ehemals Sitte, auch die Genossen zu Mitschuldigen zu machen, wenn ein einziger sündigte, ja sogar das ganze Haus zu strafen für das Verbrechen eines einzigen darin; aber ein solches Gesetz stammte von der Hölle her, denn dort trachten alle miteinander nach dem Bösen. Die Gesellschaften daselbst sind nämlich so eingerichtet, daß sie miteinander zusammen dem Guten entgegenwirken; auf diese Weise werden sie in der Zusammenstellung erhalten, obwohl ein jeder gegen den anderen einen tödlichen Haß hegt; denn sie leben in der Einheit und Freundschaft der Räuber. Weil nun in der Hölle die Genossen miteinander nach dem Bösen trachten, deshalb werden sie, wenn sie Böses tun, alle gestraft; aber in der Welt auch so zu verfahren, ist ganz gegen die göttliche Ordnung, denn in der Welt werden die Guten mit den Bösen zusammengesellt, weil der eine das Inwendigere des anderen nicht kennt und meistens auch sich nicht darum bekümmert; deshalb ist es ein göttliches Gesetz für die Menschen, daß ein jeder für seine eigene Missetat büßen soll. Davon (heißt es)

5. Mose 24:16: „Nicht sollen die Väter sterben um der Söhne willen, und die Söhne sollen nicht sterben um der Väter willen; ein jeder soll in seiner Sünde getötet werden“.

Ezechiel 18:20: „Eine Seele, die gesündigt hat, die soll sterben, und der Vater soll nicht tragen die Missetat des Sohnes, die Gerechtigkeit des Gerechten soll über ihm sein und die Gottlosigkeit des Gottlosen soll über ihm sein“.

Aus diesem wird klar, wie es sich damit verhält, daß die Söhne Jakobs gesagt haben, bei wem er gefunden wird unter deinen Knechten, der soll sterben, und auch wir wollen meinem Herrn zu Knechten sein“; aber der von Joseph Gesandte änderte dieses Urteil und sprach: „bei wem er gefunden wird, der soll mein Knecht sein; ihr aber sollt schuldlos sein“; ebenso im Folgenden, wo Jehudah zu Joseph spricht: „Siehe, wir sind Knechte meinem Herrn, sowohl wir als der, in dessen Hand der Becher gefunden ward. Joseph aber sprach: ferne sei es mir, daß ich dieses täte; der Mann, in dessen Hand der Becher gefunden ist, der soll mein Knecht sein, aber ihr geht hinauf im Frieden zu eurem Vater“: 1 Mose 44:16, 17.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.