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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen oder Schaf stiehlt und schlachtet es oder verkauft es, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

2 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.

3 Ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten. Hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.

4 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

5 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädiget, daß er sein Vieh lässet Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten.

6 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennet die Garben oder Getreide, das noch stehet, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

7 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

8 Findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die Götter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

9 Wo einer den andern schuldiget um einigerlei Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so sollen beider Sachen vor die Götter kommen. Welchen die Götter verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder Schaf oder irgend ein Vieh zu behalten tut, und stirbt ihm, oder wird beschädiget, oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand siehet,

11 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Guts HERR soll's annehmen, daß jener nicht bezahlen müsse.

12 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem HERRN bezahlen.

13 Wird es aber zerrissen, so soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

14 Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein HERR nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

15 Ist aber sein HERR dabei, so soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedinget hat.

16 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht vertrauet ist, und beschläft sie, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

17 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

18 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.

19 Wer ein Vieh beschläft, der soll des Todes sterben.

20 Wer den Göttern opfert, ohne dem HERRN allein, der sei verbannet,

21 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

22 Ihr sollt keine Witwen und Waisen beleidigen.

23 Wirst du sie beleidigen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;

24 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

25 Wenn du Geld leihest meinem Volk, das arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden dringen und keinen Wucher auf ihn treiben.

26 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergehet.

27 Denn sein Kleid ist seine einige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich, ihn erhören; denn ich bin gnädig.

28 Den Göttern sollst du nicht fluchen und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern.

29 Deine Fülle und Tränen sollst du nicht verziehen. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.

30 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schaf. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du mir's geben.

31 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein: darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern vor die Hunde werfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9206

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9206. „Und eure Weiber werden Witwen“, 2 Mose 22:23, bedeutet, das Gute werde bei ihnen zugrunde gehen.

Dies erhellt aus der Bedeutung der Weiber, sofern sie das Gute bezeichnen, wovon Nr. 6014, 8337. Die Weiber bedeuten aber das Gute, weil durch die Ehe des Mannes und Weibes die Verbindung des Wahren und Guten vorgebildet wird. Daß durch den Mann das Wahre und durch das Weib das Gute bezeichnet wird, sehe man Nr. 4510, 4823. Und aus der Bedeutung der Witwen, sofern sie die bezeichnen, die im Guten sind und nicht im Wahren, aber doch nach Wahrem verlangen: Nr. 9198, hier aber die, welche nicht nach Wahrem verlangen, weil es sich auf die Bösen bezieht, welche die Witwen bedrängen; daher kommt es, daß hier solche verstanden werden, bei denen das Gute zugrunde geht.

Damit verhält es sich in folgender Weise: Die, welche im Guten sind und nicht nach dem Wahren verlangen, sind nicht (wahrhaft) im Guten; der Grund ist, weil das Gute gut wird durch das Wahre, denn das Gute bekommt seine Beschaffenheit von den Wahrheiten. Das mit dem Wahren verbundene Gute ist es, das unter dem geistig Guten verstanden wird. Wenn daher das Wahre beim Menschen verlorengeht, so geht auch das Gute verloren, und umgekehrt, wenn das Gute verlorengeht, geht auch das Wahre verloren, denn die Verbindung löst sich und wird zunichte, man sehe Nr. 3804, 4149, 4301, 4302, 5835, 6917, 7835, 8349, 8356. Daher wird das Gute daran erkannt, daß es nach dem Wahren verlangt und vom Wahren angeregt wird, um eines guten Nutzzweckes, somit um des Lebens willen.

Das Verlangen selbst oder die Neigung selbst zum Wahren um des Lebens willen ist, an sich betrachtet, die Neigung zur Verbindung. Es verhält sich damit wie mit der Speise oder dem Brot, sofern sie nach Wasser oder nach Wein verlangen, um der Verbindung willen, denn wenn sie verbunden sind, nähren sie. Es verhält sich auch wie mit dem Licht und der Wärme: das mit der Wärme verbundene Licht treibt alles auf der Erde hervor und ins Wachstum. Wenn aber die Verbindung zunichte wird, so geht das, was hervorgekommen und gewachsen ist, zugrunde.

Wie es sich mit dem Guten verhält, so verhält es sich mit allem Angenehmen, Lieblichen, Süßen, Zusammenstimmenden und Harmonischen; es ist so beschaffen nicht aus sich, sondern aus dem, was in ihm ist. Die Verbindung macht, daß es so beschaffen ist, und es ist so beschaffen je nach der Verbindung. Was aber darinnen auf das Gute und was auf das Wahre sich bezieht, können die Verständigen wissen, wenn sie es erwägen, denn alle Dinge, die in der Welt und auch, die im Himmel sind, somit die im Universum sind, beziehen sich auf das Gute und auf das Wahre. Alles, was von ihnen erzeugt ist, auf beides zusammen, somit auf ihre Verbindung.

Daher kommt es, daß die Alten alles mit Ehen verglichen, man sehe Nr. 54, 55, 1432, 5194, 7022; und daß im einzelnen des Wortes eine Ehe des Guten und Wahren ist: Nr. 683, 793, 801, 2516, 2712, 4138, 5138, 5502, 6343, 7945, 8339.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.