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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen oder Schaf stiehlt und schlachtet es oder verkauft es, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

2 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.

3 Ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten. Hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.

4 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

5 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädiget, daß er sein Vieh lässet Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten.

6 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennet die Garben oder Getreide, das noch stehet, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

7 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

8 Findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die Götter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

9 Wo einer den andern schuldiget um einigerlei Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so sollen beider Sachen vor die Götter kommen. Welchen die Götter verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder Schaf oder irgend ein Vieh zu behalten tut, und stirbt ihm, oder wird beschädiget, oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand siehet,

11 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Guts HERR soll's annehmen, daß jener nicht bezahlen müsse.

12 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem HERRN bezahlen.

13 Wird es aber zerrissen, so soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

14 Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein HERR nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

15 Ist aber sein HERR dabei, so soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedinget hat.

16 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht vertrauet ist, und beschläft sie, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.

17 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

18 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.

19 Wer ein Vieh beschläft, der soll des Todes sterben.

20 Wer den Göttern opfert, ohne dem HERRN allein, der sei verbannet,

21 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.

22 Ihr sollt keine Witwen und Waisen beleidigen.

23 Wirst du sie beleidigen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;

24 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

25 Wenn du Geld leihest meinem Volk, das arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden dringen und keinen Wucher auf ihn treiben.

26 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergehet.

27 Denn sein Kleid ist seine einige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich, ihn erhören; denn ich bin gnädig.

28 Den Göttern sollst du nicht fluchen und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern.

29 Deine Fülle und Tränen sollst du nicht verziehen. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.

30 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schaf. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du mir's geben.

31 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein: darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern vor die Hunde werfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9184

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9184. „So soll er sie durch Morgengabe sich erwerben zum Weibe“, 2 Mose 22:15, bedeutet das Pfand der Einwilligung von seiner Seite zu einer rechtmäßigen Verbindung.

Dies erhellt aus der Bedeutung der Morgengabe, sofern sie das Pfand der Einwilligung ist, wovon Nr. 4456; und aus der Bedeutung von „zum Weibe“, sofern es ausdrückt, zu einer rechtmäßigen Verbindung; denn eine zum Weibe nehmen heißt, sich rechtmäßig verbinden.

Eine unrechtmäßige Verbindung im geistigen Sinn ist die Verbindung des Wahren mit einer Neigung, die aus dem Lustreiz des Gewinnes oder aus dem Lustreiz der Ehre kommt. In solcher Neigung sind diejenigen, welche die Wahrheiten der Kirche wegen jener Lustreize erlernen. Aber diese Verbindung schadet denjenigen nicht, die nachher vom Herrn wiedergeboren werden, sofern jene Neigungen zwar dableiben, aber untergeordnet sind unter die Neigung zum Wahren wegen des Guten der Nutzleistung des Lebens, und dienen; denn sie sind an letzter Stelle, obwohl es vorher den Anschein hatte, als ob sie an erster Stelle gewesen seien.

Wenn nämlich der Mensch wiedergeboren wird, so wird die Ordnung seines Lebens umgekehrt; auf solche Art wird aus einer unrechtmäßigen Verbindung eine rechtmäßige. Dieses ist aber möglich, weil die Wahrheiten, die Sache des Glaubens sind, durch das Gehör eingehen, somit durch den äußeren Menschen, und der äußere Mensch nur Sinn hat für das, was der Welt angehört und auf das eigene Ich sich bezieht, nämlich für die Lustreize aus gewinnsüchtigen und aus ehrgeizigen Bestrebungen. Wenn aber der inwendige Mensch durch die Wiedergeburt geöffnet ist, dann fließt durch ihn vom Herrn das Gute ein, das die Wahrheiten des Glaubens, die durch den äußeren hereingekommen sind, an Kindes Statt annimmt und mit sich verbindet; und der Verbindung gemäß wird die Ordnung umgekehrt, d.h. an die letzte Stelle wird gesetzt, was an erster gewesen war. Alsdann zieht der Herr alles zu sich, was dem Leben beim Menschen angehört, so daß er aufwärts blickt. Dann betrachtet der Mensch das, was dem Herrn und dem Himmel angehört, als Zweck und den Herrn selbst als Hauptzweck von allem, und das Frühere, nämlich die Lustreize des Gewinnes und der Ehre, als Mittel zu jenem Zweck.

Es ist bekannt, daß die Mittel nirgend anderswoher Leben haben als aus dem Zweck, und ohne Zweck keines (haben). Wenn also die Lustreize des Gewinnes und der Ehre Mittel geworden sind, dann haben sie Leben vom Leben aus dem Himmel, d.h. durch den Himmel vom Herrn, denn der Hauptzweck ist der Herr.

Wenn der Mensch in einer solchen Lebensordnung ist, dann wird ihm auch Gewinn und Ehre zum Segen. Wenn er aber in der umgekehrten Ordnung ist, wird ihm Gewinn und Ehre zum Fluch. Daß alles zum Segen wird, wenn der Mensch in der Ordnung des Himmels ist, lehrt der Herr bei Matthaeus 6:33: „Suchet zuerst das Reich der Himmel und seine Gerechtigkeit, so wird euch alles zugelegt werden“.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.