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2 Mose 21

Studie

   

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:

2 So du einen ebräischen Knecht kaufest, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ledig ausgehen.

3 Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Hat ihm aber sein HERR ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines HERRN sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.

5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen HERRN lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,

6 So bringe ihn sein HERR vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig.

7 Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.

8 Gefällt sie aber ihrem HERRN nicht und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremd Volk sie zu verkaufen, hat er nicht Macht, weil er sie verschmähet hat.

9 Vertrauet er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.

10 Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.

11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellet sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll

14 Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.

15 Wer seinen Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16 Wer einen Menschen stiehlt und verkaufet, daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

18 Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:

19 kommt er auf, daß er ausgehet an seinem Stabe so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, ohne daß er ihm bezahle, was er versäumet hat, und das Arztgeld gebe.

20 Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.

21 Bleibt er aber einen oder zween Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld.

22 Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen.

23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.

27 Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.

29 Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen Mann oder Weib, soll man den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben.

30 Wird man aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

31 Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.

32 Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.

33 so jemand eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,

34 so soll's der HERR der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein.

35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse stößig vorhin gewesen ist, und sein HERR hat ihn nicht verwahret, so soll er einen Ochsen um den andern vergelten und das Aas haben.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9094

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9094. „Und den toten (Ochsen) sollen sie auch teilen“, 2 Mose 21:35, bedeutet, auch die verletzende Neigung.

Dies erhellt aus der Bedeutung des Toten, insofern es das Böse und Falsche bezeichnet, wovon Nr. 9008; daher wird durch den toten Ochsen die Neigung des Bösen und Falschen im Natürlichen bezeichnet, somit die verletzende Neigung, weil das Böse durch das Falsche verletzt. Und aus der Bedeutung von teilen, insofern es soviel ist wie zerstören, wie Nr. 9093. Wie es sich mit dem verhält, was in diesem Vers dem inneren Sinn nach enthalten ist, läßt sich nur schwer in faßlicher Weise erklären. Es sind (nämlich) solche Dinge, die zwar von den Engeln begriffen werden können, aber von den Menschen nur einigermaßen; denn die Engel sehen die Geheimnisse des Wortes in dem Licht, das vom Herrn ist und in dem sich Unzähliges sichtbar darstellt, was sich nicht durch Worte der Sprache und nicht einmal durch Denkbilder darstellen läßt bei dem Menschen, solange er im Körper lebt. Der Grund ist, weil beim Menschen das Licht des Himmels in das Licht der Welt einfließt und dadurch in solches daselbst, was das Licht des Himmels entweder auslöscht (oder verwirft) oder verdunkelt und dadurch schwächt. Von solcher Art sind die Sorgen der Welt und für den Körper, besonders die, welche aus der Selbst- und Weltliebe fließen. Daher kommt es, daß das, was zur Engelsweisheit gehört, größtenteils unaussprechlich und auch unbegreiflich ist. Gleichwohl aber kommt der Mensch nach der Ablegung seines Körpers, d.h. nach dem Tode in solche Weisheit; doch nur derjenige Mensch, der ein Leben des Glaubens und der Liebtätigkeit vom Herrn in der Welt aufgenommen hat; denn die Befähigung, jene Weisheit aufzunehmen, liegt im Guten des Glaubens und der Liebtätigkeit.

Daß es unaussprechliche Dinge sind, welche die Engel im Lichte des Himmels sehen und denken, wurde mir aus vieler Erfahrung zu wissen gegeben, denn wenn ich in dieses Licht erhoben war, so glaubte ich alles zu verstehen, was die Engel daselbst redeten; wenn ich aber dann wieder in das äußere oder natürliche Licht des Menschen versetzt war, und in diesem Lichte mich dessen erinneren wollte, was ich in jenem gehört hatte, konnte ich es nicht durch Worte ausdrücken und nicht einmal durch Denkvorstellungen begreifen, außer wenigem, und auch dieses wenige nur dunkel. Hieraus erhellt, daß das, was im Himmel gesehen und gehört wird, solche Dinge sind, die kein Auge gesehen und kein Ohr gehört hat. Solche Dinge sind es, die tief im inneren Sinn des Wortes verborgen liegen. Ebenso verhält es sich mit den Dingen, die dem inneren Sinn nach in diesem und in dem folgenden Vers enthalten sind. Was in denselben faßlich erklärt werden kann, ist Folgendes:

Alle Wahrheiten beim Menschen haben ihr Leben aus den Neigungen, welche einer bestimmten Liebe angehören. Alle Wahrheit ohne ein solches Leben ist wie ein Ton, der ohne bestimmte Vorstellung aus dem Munde hervorgeht, oder wie der Ton eines Automaten. Hieraus geht deutlich hervor, daß das Verstandesleben des Menschen aus seinem Willensleben kommt, folglich das Leben des Wahren aus dem Leben des Guten; denn das Wahre bezieht sich auf den Verstand und das Gute auf den Willen. Wenn nun zwei Wahrheiten vorhanden sind, die nicht aus derselben gemeinsamen Neigung leben, sondern aus verschiedenen, so müssen sie notwendig zerstört werden, denn sie stoßen sich gegenseitig zurück. Und wenn die Wahrheiten zerstört werden, werden auch ihre Neigungen zerstört, denn die gemeinsame Neigung ist es, unter der alle Wahrheiten beim Menschen zusammengesellt werden. Diese gemeinsame Neigung ist das Gute.

Das ist es, was gesagt werden kann von dem, was im inneren Sinn verstanden wird unter dem Ochsen der beiden Männer, von denen der eine den des anderen mit seinem Stoße verletzt, daß er stirbt; und darunter, daß alsdann der lebende Ochse verkauft, das Geld aber, und auch der tote (Ochse) geteilt werden soll.

Welcher Mensch, der der Kirche angehört, wüßte nicht, daß in allem und jedem des Wortes Göttliches ist? Wer kann jedoch Göttliches in diesen Gesetzen über die in die Grube fallenden Ochsen und Esel und über die stößigen Ochsen sehen, wenn er sie nur nach dem Buchstabensinn betrachtet und erklärt? Dann aber sind sie göttlich, auch im Buchstabensinn, wenn dieser zugleich nach dem inneren Sinn betrachtet und erklärt wird; denn in diesem Sinn handelt alles und jedes des Wortes vom Herrn, von Seinem Reich und von der Kirche, also von göttlichen Dingen. Damit nämlich etwas göttlich und heilig sei, muß es von göttlichen und heiligen Dingen handeln; die Sache, von der gehandelt wird, bewirkt dieses. Die weltlichen und auf das Recht sich beziehenden Dinge, wie die Rechte, Satzungen und Gesetze, die durch den Herrn vom Berge Sinai verkündigt wurden und die in diesem und in den folgenden Kapiteln des 2. Buches Mose enthalten sind, sind göttlich und heilig vermöge der Inspiration (oder Eingebung); allein die Inspiration ist kein bloßes Vorsagen, sondern ein Einfluß aus dem Göttlichen. Was aus dem Göttlichen einfließt, das geht durch den Himmel hindurch und ist hier Himmlisches und Geistiges; wenn es aber in die Welt kommt, wird es ein Weltliches, das inwendig jenes enthält. Hieraus erhellt, woher das Göttliche stammt und wo das Göttliche im Worte ist, wie auch, was Inspiration (oder Eingebung) ist.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.