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2 Mose 21

Studie

   

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:

2 So du einen ebräischen Knecht kaufest, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ledig ausgehen.

3 Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Hat ihm aber sein HERR ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines HERRN sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.

5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen HERRN lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,

6 So bringe ihn sein HERR vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig.

7 Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.

8 Gefällt sie aber ihrem HERRN nicht und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremd Volk sie zu verkaufen, hat er nicht Macht, weil er sie verschmähet hat.

9 Vertrauet er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.

10 Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.

11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellet sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll

14 Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.

15 Wer seinen Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16 Wer einen Menschen stiehlt und verkaufet, daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

18 Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:

19 kommt er auf, daß er ausgehet an seinem Stabe so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, ohne daß er ihm bezahle, was er versäumet hat, und das Arztgeld gebe.

20 Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.

21 Bleibt er aber einen oder zween Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld.

22 Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen.

23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.

27 Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.

29 Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen Mann oder Weib, soll man den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben.

30 Wird man aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

31 Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.

32 Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.

33 so jemand eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,

34 so soll's der HERR der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein.

35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse stößig vorhin gewesen ist, und sein HERR hat ihn nicht verwahret, so soll er einen Ochsen um den andern vergelten und das Aas haben.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9042

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9042. „Und ein schwangeres Weib verletzen“, 2 Mose 21:22, bedeutet die Verletzung des Guten aus dem Wahren.

Dies erhellt aus der Bedeutung von verletzen (oder schlagen), insofern es eine Verletzung bezeichnet und aus der Bedeutung eines schwangeren Weibes, insofern es die Gestaltung des Guten aus dem Wahren bezeichnet. Diese Bedeutung hat das schwangere Weib, weil die Wiedergeburt des Menschen, die eine Geburt des geistigen Lebens bei ihm ist, im inneren Sinne des Wortes verstanden wird unter der Geburt seines natürlichen Lebens, das er von den Eltern hat; denn wenn der Mensch von neuem geboren wird, dann wird er zuerst empfangen, hernach gleichsam im Mutterleib getragen und zuletzt geboren; und weil die Wiedergeburt oder die Geburt seines geistigen Lebens die Verbindung des Wahren und Guten ist, d.h. des Glaubens und der Liebtätigkeit, deshalb wird durch das Tragen im Mutterleibe die Einführung des Wahren in das Gute bezeichnet. Hieraus erhellt, was durch das schwangere Weib bezeichnet wird, nämlich der Zustand der Bildung des Guten aus den Wahrheiten.

Daß der Mutterleib ist, wo das empfangene Wahre und Gute liegt, sehe man Nr. 4918, 6433; daß im Mutterleib sein und aus dem Mutterleib herausgehen, soviel ist wie wiedergeboren werden: Nr. 4904, 8043; und daß Zeugungen und Geburten sich auf den Glauben und die Liebtätigkeit beziehen: Nr. 613, 1145, 1255, 2020, 2584, 6239. Der Zustand der Bildung des Guten aus den Wahrheiten wird auch wirklich durch Schwangerschaft bezeichnet:

Jeremia 31:8: „Siehe, Ich bringe sie herbei aus dem Lande des Nordens, und sammle sie von den Enden der Erde; unter ihnen (sind) Blinde und Lahme, Schwangere und Gebärende allzumal“: hier ist im inneren Sinn die Rede von der neuen Kirche vom Herrn, und in diesem Sinn wird durch das Führen aus dem Lande des Nordens bezeichnet, daß sie aus dem Dunklen des Glaubens (herauskommen sollen): Nr. 3708. Die Enden der Erde, von denen sie gesammelt werden sollten, bedeuten den Ort, wo das Wahre und Gute der Kirche seinen Anfang nimmt, denn die Erde bedeutet die Kirche: Nr. 566, 662, 1066, 1067, 1262, 1413, 1607, 1733, 1850, 2117, 2118 E, 2928, 3355, 4447, 4535, 5577, 8011, 8732; die Enden derselben bezeichnen den Ort, wo ihr Erstes und Letztes ist; durch die Blinden werden diejenigen bezeichnet, die in Unkenntnis des Wahren sind und doch, wenn sie belehrt werden, das Wahre aufnehmen: Nr. 2383, 6990; durch die Lahmen diejenigen, die im Guten sind, aber nicht in dem echten, wegen ihrer Unkenntnis des Wahren: Nr. 4302; durch Schwangere diejenigen, bei denen das Gute durch die Wahrheiten gebildet wird; und durch Gebärende diejenigen, bei denen das Glaubensleben zur Tat wird: Nr. 3905, 3915, 3919. Daß solche Dinge hier bezeichnet werden, kann auch daraus erhellen, daß es sonst überflüssig und auch bedeutungslos wäre, zu sagen „Blinde und Lahme, Schwangere und Gebärende allzumal“.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.