Bible

 

2 Mose 21

Studie

   

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:

2 So du einen ebräischen Knecht kaufest, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ledig ausgehen.

3 Ist er ohne Weib kommen, so, soll er auch ohne Weib ausgehen. Ist er aber mit Weib kommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Hat ihm aber sein HERR ein Weib gegeben und hat Söhne oder Töchter gezeuget, so soll das Weib und die Kinder seines HERRN sein; er aber soll ohne Weib ausgehen.

5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen HERRN lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden,

6 So bringe ihn sein HERR vor die Götter und halte ihn an die Tür oder Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriemen durch sein Ohr; und er sei sein Knecht ewig.

7 Verkauft jemand seine Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.

8 Gefällt sie aber ihrem HERRN nicht und will ihr nicht zur Ehe helfen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremd Volk sie zu verkaufen, hat er nicht Macht, weil er sie verschmähet hat.

9 Vertrauet er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.

10 Gibt er ihm aber eine andere, so soll er ihr an ihrem Futter, Decke und Eheschuld nicht abbrechen.

11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellet sondern Gott hat ihn lassen ohngefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll

14 Wo aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürget, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte.

15 Wer seinen Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.

16 Wer einen Menschen stiehlt und verkaufet, daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.

17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.

18 Wenn sich Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:

19 kommt er auf, daß er ausgehet an seinem Stabe so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, ohne daß er ihm bezahle, was er versäumet hat, und das Arztgeld gebe.

20 Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der, soll darum gestraft werden.

21 Bleibt er aber einen oder zween Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld.

22 Wenn sich Männer hadern und verletzen ein schwanger Weib, daß ihr die Frucht abgehet, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und soll's geben nach der Teidingsleute Erkennen.

23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.

26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbet es, der soll sie frei loslassen um das Auge.

27 Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder Weib stößet, daß er stirbt, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der HERR des Ochsen unschuldig.

29 Ist aber der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem HERRN ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und tötet darüber einen Mann oder Weib, soll man den Ochsen steinigen, und sein HERR soll sterben.

30 Wird man aber ein Geld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

31 Desselbigengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößet.

32 Stößet er aber einen Knecht oder Magd, so soll er ihrem HERRN dreißig silberne Sekel geben, und den Ochsen soll man steinigen.

33 so jemand eine Grube auftut, oder gräbt eine Grube und decket sie nicht zu, und fällt darüber ein Ochse oder Esel hinein,

34 so soll's der HERR der Grube mit Geld dem andern wieder bezahlen; das Aas aber soll sein sein.

35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößet, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse stößig vorhin gewesen ist, und sein HERR hat ihn nicht verwahret, so soll er einen Ochsen um den andern vergelten und das Aas haben.

   

Ze Swedenborgových děl

 

Himmlische Geheimnisse # 9025

Prostudujte si tuto pasáž

  
/ 10837  
  

9025. „Und der eine schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust“, 2 Mose 21:18, bedeutet die Schwächung der einen (Wahrheit) durch irgendeine wißtümliche oder allgemeine Wahrheit.

Dies erhellt aus der Bedeutung von schlagen, insofern es soviel ist wie verletzen, worüber Nr. 7136, 7146, 9007; hier schwächen, weil von wißtümlichen Wahrheiten die Rede ist; aus der Bedeutung des Steines, insofern er das Wahre bezeichnet, worüber Nr. 643, 1298, 3720, 3769, 3771, 3773, 3789, 3798, 6426, 8941; daß er das Wahre im Letzten der Ordnung bedeutet, d.h. im Natürlichen, somit Wißtümlichen, sehe man Nr. 8609; und aus der Bedeutung der Faust, insofern sie das allgemein Wahre bezeichnet, denn die Hand bedeutet die Macht des Wahren: Nr. 3091, 4931, 7188, 7189; daher bedeutet die Faust die volle Macht aus dem allgemeinen Wahren. Es wird das allgemeine Wahre genannt, weil es angenommen und allenthalben gültig ist. Mit der Faust schlagen, bedeutet daher, mit voller Kraft und Macht; im geistigen Sinne vermittelst des Wahren aus dem Guten, und im entgegengesetzten Sinn vermittelst des Falschen aus dem Bösen. In diesem Sinn heißt es

Jesaja 58:4: „Siehe, zum Streit und Hader fastet ihr, um zu schlagen mit boshafter Faust“: schlagen mit boshafter Faust bedeutet, mit aller Kraft durch das Falsche aus dem Bösen (verletzen).

Was es bedeute, irgendeine Wahrheit der Kirche durch wißtümliches oder allgemeines Wahres schwächen, soll nun erklärt werden:

Unter wißtümlichen Wahrheiten werden die Wahrheiten verstanden, die aus dem Buchstabensinn entnommen werden. Die daher stammenden allgemeinen Wahrheiten sind es, die beim Volke aufgenommen und in die gewöhnliche Rede übergegangen sind. Solcher Wahrheiten gibt es sehr viele, und sie haben große Kraft und Bedeutung.

Allein der Buchstabensinn des Wortes ist für die Einfältigen, für diejenigen, die in die inneren Glaubenswahrheiten erst eingeleitet werden, und für diejenigen, die das Innere nicht begreifen, denn er ist dem Anscheine gemäß, wie dieser sich vor dem sinnlichen Menschen darstellt, somit seiner Fassungskraft gemäß. Daher kommt es, daß in demselben vielfach nicht Übereinstimmendes und gleichsam Widersprechendes erscheint, wie z.B., daß der Herr in Versuchungen führe, und anderwärts, daß Er nicht hineinführe; daß den Herrn etwas gereue, und anderwärts, daß Ihn nichts gereue; daß der Herr aus Zorn und Grimm handle, und an anderen Stellen, daß Er aus lauter Güte und Barmherzigkeit handle; daß die Seelen gleich nach dem Tode ins Gericht kommen, und anderwärts, daß es zur Zeit des Letzten Gerichtes geschehe und dergleichen mehr.

Solche Meinungen werden, weil sie dem Buchstabensinn des Wortes entnommen sind, wißtümliche Wahrheiten genannt und unterscheiden sich von den Glaubenswahrheiten, die der Lehre der Kirche angehören; diese gehen nämlich aus jenen durch Erklärung hervor; denn wenn dieselben erklärt werden, wird der Mensch der Kirche unterrichtet, daß im Worte der Fassungskraft und dem Anschein gemäß auf solche Weise gesprochen worden ist. Daher kommt es auch, daß die Kirchenlehren in sehr vielen Stücken vom Buchstabensinn des Wortes abweichen. Man merke aber, daß es die Lehre der Kirche ist, die hier der innere Sinn genannt wird; denn im inneren Sinn sind die Wahrheiten so beschaffen, wie sie die Engel im Himmel haben.

Unter den Priestern und unter den Angehörigen der Kirche gibt es solche, die die Wahrheiten der Kirche aus dem Buchstabensinn des Wortes lehren und lernen, und solche, die sie gemäß der aus dem Worte geschöpften Lehre lehren und lernen, die die Glaubenslehre der Kirche genannt wird; diese unterscheiden sich von jenen sehr in betreff der Auffassung. Das gemeine Volk kann sie jedoch nicht unterscheiden, weil diese und jene fast in gleicher Weise aus dem Worte reden; aber jene, die nur den Buchstabensinn des Wortes ohne Anleitung durch die Lehre der Kirche lehren und lernen, begreifen nichts, als was sich auf den natürlichen oder äußeren Menschen bezieht.

Diejenigen hingegen, die dasselbe gemäß der wahren Lehre aus dem Worte tun, verstehen auch das, was sich auf den geistigen oder inneren Menschen bezieht. Der Grund ist, weil das Wort im äußeren oder Buchstabensinn natürlich, aber im inneren Sinne geistig ist, jener Sinn wird im Worte eine Wolke genannt, dieser aber die Herrlichkeit in der Wolke: Nr. 5922, 6343, 6752, 8106, 8781. Hieraus kann man nun erkennen, was unter dem Streiten über die Wahrheiten im Menschen und durch die Schwächung der einen durch irgendein wißtümliches oder allgemeines Wahres zu verstehen ist. Das wißtümliche und allgemeine Wahre ist aber, wie gesagt, das Wahre aus dem Buchstabensinn des Wortes, und weil dieser nicht übereinstimmend und dem Anschein nach gleichsam widersprechend ist, muß er notwendig zuweilen die geistigen Wahrheiten oder die Lehren der Kirche schwächen. Diese werden geschwächt, wenn die Gedanken durch Stellen im Worte, die sich widersprechen, in Zweifel geraten; über diesen Zustand in betreff der Glaubenswahrheiten beim Menschen wird hier im inneren Sinn gehandelt.

  
/ 10837  
  

Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.