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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9154

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9154. „So soll der Herr des Hauses vor Gott gebracht werden“,

2. Mose 22:7, bedeutet die Untersuchung aus dem Guten.

Dies erhellt aus der Bedeutung von „gebracht werden vor Gott“, sofern es ausdrückt, es solle eine Untersuchung vorgenommen werden, wovon gleich unten, Nr. 9160, und aus der Bedeutung des Herrn des Hauses, sofern er das Gute bezeichnet, aus dem es geschehen soll.

Daß der Herr des Hauses das Gute ist, hat den Grund, weil von den aus dem Gedächtnis abhanden gekommenen Wahrheiten und wißtümlichen Kenntnissen die Rede ist, die durch das Silber und die Gefäße bezeichnet werden, die zur Aufbewahrung gegeben, aber gestohlen wurden: Nr. 9149, 9150, weil diese dem Guten eigen sind und im Guten, darum bedeutet der Herr des Hauses das Gute, dem sie angehören und bei dem sie sind. Das Gute heißt Herr, weil die Wahrheiten und die wißtümlichen Kenntnisse im Guten sind wie in ihrem Hause; man sehe Nr. 3652, wo erklärt werden die Worte des Herrn:

Matthaeus 24:17: „Wer auf dem Dach des Hauses, soll nicht hinabsteigen, etwas aus dem Hause zu holen“.

Daß über das aus dem Gedächtnis abhanden gekommene Wahre und Wißtümliche eine Untersuchung anzustellen ist aus dem Guten, damit verhält es sich in folgender Weise: Das Gute bei dem Menschen ist es, was alle Wahrheiten in sich aufnimmt; denn das Gute hat seine Qualität von den Wahrheiten, und in dem Maß wie die Wahrheiten Gutes in sich und auch um sich haben, leben die Wahrheiten. Es verhält sich damit wie mit einer (Nerven-)Faser oder einem Gefäß in einem Lebewesen: wieviel Seele eine Faser und wieviel Blut ein Gefäß in sich hat – oder desgleichen: wieviel beseelte Fasern ein Blutgefäß um sich hat, soviel Liebe hat es. Die gleiche Bewandtnis hat es mit dem Wahren und Guten: das Wahre ohne das Gute ist wie ein Nerv ohne Geist und wie eine Vene oder Arterie ohne Blut. Wie beschaffen solche sind, (nämlich leblos, also unnütz in einem lebendigen Wesen), kann jeder einsehen. Ebenso verhält es sich mit dem Glauben ohne Liebtätigkeit. Weil das Gute seine Qualität von den Wahrheiten hat, so hat das Gute auch die Form von ihnen, denn wo eine Form ist, da ist auch eine (bestimmte) Qualität, und wo keine Form, da ist auch keine Qualität. Es verhält sich damit auch ebenso wie mit dem Geist und Blut in einem lebendigen Wesen: der Geist bekommt durch die Nerven seine Richtungsbestimmungen, somit die Form, ebenso das Blut durch die Gefäße.

Hieraus wird klar, daß das Wahre ohne das Gute kein Leben und das Gute ohne das Wahre keine Qualität hat, daß folglich der Glaube ohne Liebtätigkeit kein lebendiger Glaube ist. Unter Glauben wird hier verstanden der Glaube des Wahren und durch Liebtätigkeit das Leben des Guten.

Hieraus kann erhellen, wie es zu verstehen ist, daß die abhanden gekommenen Wahrheiten und wißtümlichen Kenntnisse aus dem Guten zu erforschen sind, daß nämlich der Mensch, wenn er im Guten ist, d.h. in der Neigung, das Gute zu tun, dann auch in die Erinnerung an alle Wahrheiten kommt, die in das Gute hineingekommen waren; daß aber, wenn er vom Guten abkommt, dann auch die Wahrheiten verschwinden, denn das Falsche des Bösen ist es, was sie gleichsam wegstiehlt. Die verschwundenen Wahrheiten kommen jedoch wieder ins Bewußtsein, wenn der Mensch in die Neigung zum Guten oder Wahren durch das Leben zurückkehrt. Das kann jeder, der darüber nachdenkt, aus Erfahrung bei sich und bei anderen wissen.

Hieraus wird klar, was es heißt, aus dem Guten nach den Wahrheiten und wißtümlichen Kenntnissen forschen, die dem Gedächtnis oder dem Gemüt des Menschen abhanden gekommen sind.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.