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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9103

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9103. „Und vier Schafe für ein Schaf“, 2 Mose 21:37, bedeutet eine Strafe, die dem Vollen entspricht.

Dies erhellt aus der Bedeutung von vier, insofern es eine Verbindung bezeichnet, denn vier bedeutet das gleiche wie zwei, weil jene Zahl aus dieser hervorgeht, denn sie ist das Doppelte von dieser. Daß zwei eine Verbindung bedeutet, sehe man Nr. 5194, 8423, und deshalb auch vier: Nr. 1686, 8877. Daß diese Zahlen auch bedeuten, bis zum Vollen, folgt daraus, denn das Verbundene ist das Volle; und aus der Bedeutung des Schafes, insofern es das innere Gute bezeichnet, worüber Nr. 9099. Die entsprechende Strafe wird bezeichnet durch erstatten, nämlich vier Schafe für ein Schaf: Nr. 9102. Das innere Gute ist das, welches Liebtätigkeit im inneren Menschen genannt wird, und das äußere Gute ist die Liebtätigkeit im äußeren; dieses Gute lebt von jenem, denn das Gute der Liebtätigkeit im inneren Menschen ist das Gute des geistigen Lebens, und das Gute der Liebtätigkeit im äußeren (Menschen) ist das Gute des natürlichen Lebens aus jenem. Dieses Gute gelangt in die Empfindung des Menschen als Lustreiz, jenes aber dringt nicht zur Empfindung, sondern nur zum Innewerden, daß es so sein müsse und macht die Seele zufrieden. Im anderen Leben aber kommt es auch zur Empfindung.

Die Ursache, weshalb fünf Ochsen erstattet werden sollten für einen Ochsen und vier Schafe für ein Schaf, kann von niemand erkannt werden, der nicht weiß, was der Diebstahl im geistigen Sinn bedeutet, wie auch, was der Ochse und das Schaf. Was diese zusammen bedeuten, ist erklärt worden, nämlich das Wegnehmen oder das Entfremden des äußeren und inneren Guten. Das Wegnehmen geschieht durch das Böse und das Entfremden durch das Falsche; deshalb wird ihre Strafe und Wiedererstattung durch fünf und vier bezeichnet.

Daß alle Zahlen im Worte Sachen bedeuten, sehe man Nr. 575, 647, 648, 755, 813, 1963, 1988, 2075, 2252, 3252, 4264, 4495, 4670, 5265, 6175. Hier die Sachen, welche die Wiederstattung in sich schließen, nämlich die Zahl fünf für die Wiederstattung des äußeren Guten in Verlauf von vielem, und die Zahl vier die Wiedererstattung des inneren Guten bis zum Vollen. Das innere Gute muß aber bis zum Vollen erstatten werden, weil dieses Gute das geistige Leben des Menschen ausmacht; und wenn das geistige Leben nicht bis zum Vollen (oder vollständig) wiederhergestellt wird, so kann das äußere Gute, welches das natürliche Leben ausmacht, nicht wiederhergestellt werden, weil dieses Leben durch jenes wiederhergestellt wird, wie man dies an der Wiedergeburt des Menschen ersehen kann. Daß der äußere Mensch durch den inneren wiedergeboren wird, sehe man Nr. 9043, 9046, 9061; aber das Gute im äußeren oder natürlichen Menschen kann nicht bis zum Vollen wiederhergestellt werden, weil hier die Verletzung gleichsam als Narbe verbleibt, die sich verhärtet. Das ist es, was diese Zahlen in sich schließen.

Es soll nun noch mit wenigem gesprochen werden über die Wiederherstellung des äußeren Guten, welches das natürliche Leben des Menschen ausmacht, durch das innere Gute, das sein geistiges Leben ausmacht. Das Natürliche des Menschen sieht die Sachen im Lichte der Welt, welches das natürliche Licht genannt wird; der Mensch erwirbt sich dieses Licht durch die Gegenstände, die durch das Gesicht und das Gehör eindringen, somit durch die Gegenstände, die aus der Welt stammen; dadurch sieht sie der Mensch in seinem Inneren beinahe ebenso, wie sie das Auge sieht. Die Gegenstände, die durch diese Sinne eindringen, erscheinen ihm zuerst als Angenehmes und Reizendes. Späterhin macht der Mensch in seinen Jugendjahren einen Unterschied zwischen den Lustreizen, wodurch er sie unterscheiden lernt, und zwar stufenweise immer genauer. Wenn aber das Licht des Himmels in diese Dinge einließt, dann fängt der Mensch an, sie geistig zu sehen und zuerst zwischen den nützlichen und den nicht nützlichen zu unterscheiden; dann beginnt er das Wahre zu erkennen; denn was ihm nützlich ist, das gilt ihm als wahr, und was ihm nicht nützlich ist, als nicht wahr. Diese Erkenntnis wächst je nach dem Einfluß des Lichtes vom Himmel, bis er zuletzt nicht nur zwischen den Wahrheiten unterscheidet, sondern auch zwischen dem Wahren in diesen Wahrheiten; und zwar desto klarer, je mehr die Gemeinschaft (und der Verkehr) zwischen dem inneren und dem äußeren Menschen eröffnet wird; denn das Licht des Himmels fließt durch den inneren Menschen vom Herrn in den äußeren ein. Dadurch bekommt nun der Mensch ein Innewerden; dies ist jedoch noch kein geistiges Innewerden; dieses Innewerden geht nicht aus natürlichen Wahrheiten hervor, sondern aus geistigen Wahrheiten; geistige Wahrheiten sind aber die, welche Glaubenswahrheiten genannt werden. Das geistige Innewerden geht aber aus diesen Wahrheiten hervor, weil das Licht des Himmels das vom Herrn hervorgehende göttlich Wahre ist, und dieses leuchtet wie ein Licht vor den Augen der Engel und leuchtet auch in ihrem Verstande und gibt ihnen Einsicht und Weisheit, jedoch mit Verschiedenheit, je nach der Aufnahme desselben im Guten. Deswegen müssen die Erkenntnisse von geistigen Dingen beim Menschen in seinem Natürlichen sein, damit ein geistiges Innewerden stattfinde; und diese geistigen Erkenntnisse müssen aus einer Offenbarung herkommen. Wenn das Licht des Himmels in diese einfließt, fließt es in sein Eigenes sein, denn jenes Licht ist, wie gesagt, das vom Herrn hervorgehende göttlich Wahre; man sehe Nr. 1053, 1521-1533, 1619-1632, 2776, 3138, 3167, 3195, 3222, 3223, 3341, 3636, 3643, 4180, 4302, 4408, 4415, 4527, 5400, 6032, 6313, 6608. Hierdurch empfängt der Mensch Einsicht und Weisheit in solchen Dingen, die Sache des ewigen Lebens sind, und jene nehmen zu je nach der Aufnahme dieses Lichtes, d.h. der Glaubenswahrheiten, im Guten. Das Gute ist die Liebtätigkeit.

Daß der natürliche oder äußere Mensch durch den inneren wiedergeboren und auch umgebildet und wiederhergestellt wird, kann man aus dem bereits Gesagten erkennen; denn was in äußeren oder natürlichen Menschen ist, lebt aus dem Licht des Himmels; denn dieses Licht ist lebendig, weil es vom Herrn hervorgeht, der das Leben selber ist. Es lebt aber nicht aus dem natürlichen Licht, denn dieses Licht ist an sich tot. Damit also das, was in diesem Licht ist, Leben habe, muß ein Einfluß des lebendigen Lichtes vom Herrn durch den inneren Menschen stattfinden. Dieser Einfluß richtet sich aber nach den analogen und entsprechenden Erkenntnissen des Wahren im Natürlichen und nach dem Gehorsam (oder der Willfährigkeit) in demselben.

Hieraus erhellt nun, daß das Äußere oder Natürliche des Menschen durch sein Inneres wiedergeboren werden muß. In gleicher Weise muß das geraubte und entfremdete Gute im Natürlichen verbessert und wiederhergestellt werden.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.