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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 4171

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4171. „Das Zerrissene habe ich dir nicht gebracht“, 1 Mose 31:39, bedeutet, das Böse sei ohne seine Schuld bei jenem Guten.

Dies erhellt aus der Bezeichnung des Zerrissenen, insofern es den Tod bezeichnet, der von einem anderen verursacht wurde, somit das Böse ohne eigene Schuld.

Das Böse, das beim Menschen ist, hat mehrfache Grundursachen:

Sein erster Ursprung ist aus dem Erbbösen durch fortgesetzte Ableitungen von den Großvätern und Urgroßvätern bis zum Vater, und vom Vater, in dem auf solche Weise das Böse angehäuft ist, bis zu dem Menschen selbst.

Der zweite Ursprung ist aus dem tatsächlichen Bösen, das nämlich der Mensch sich selbst durch ein Leben des Bösen erwirbt. Dieses Böse hat der Mensch teils aus Vererbung, wie aus einem Ozean des Bösen, genommen und zur Tatsache gemacht, teils hat er aus sich mehreres hinzugefügt, woraus das eigene (Böse) entsteht, das der Mensch sich erwirbt.

Aber dieses tatsächliche Böse, das der Mensch zu seinem Eigenen macht, hat auch einen verschiedenen Ursprung. Im allgemeinen einen zweifachen; nämlich den einen, daß er das Böse von anderen aufnimmt ohne seine Schuld, den anderen, daß er es aufnimmt von sich, also mit seiner Schuld. Was der Mensch von anderen aufnimmt ohne seine Schuld ist das, was im Worte bezeichnet wird durch Zerrissenes, was er aber aufnimmt von sich, also mit seiner Schuld, wird im Worte bezeichnet durch Gefallenes (Aas, Kadaver).

Daher kommt es, daß, wie in der Alten Kirche, so auch in der jüdischen, verboten war, das von selbst Gestorbene oder das Gefallene zu essen, und auch das Zerrissene, worüber Folgendes:

3. Mose 17:15, 16: „Jeder Mensch, der ein Gefallenes ißt oder ein Zerrissenes, von Einheimischen oder Fremdlingen, der wasche seine Kleider und bade sich mit Wasser und sei unrein bis auf den Abend, dann soll er rein sein; wenn er sich aber nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet (reinigt), soll er tragen seine Missetat“.

3. Mose 22:8: „Gefallenes und Zerrissenes soll er nicht essen, damit er nicht unrein davon werde; Ich, Jehovah (sage es)“: Zerrissenes (steht) für das Böse, das aus Falschem kommt und das von den Bösen eingegeben wird, diese nämlich sind die wilden Tiere des Waldes, die zerreißen, denn die Höllischen werden im Worte mit wilden Tieren verglichen.

2. Mose 22:30: „Männer der Heiligkeit sollt ihr Mir sein, daher sollt ihr nicht essen das auf dem Felde zerrissene Fleisch, den Hun-den sollt ihr es vorwerfen“.

Ezechiel 4:14: „Der Prophet zu Jehovah: Meine Seele hat sich nicht verunreinigt, Gefallenes und Zerrissenes habe ich nicht gegessen von meiner Jugend an bis jetzt, und unreines Fleisch ist nicht in meinen Mund gekommen“.

Ezechiel 44:31: „Kein Gefallenes oder Zerrissenes von Vögeln und von Tieren sollen die Priester essen“: (hier ist die Rede) vom Reiche des Herrn, daß in demselben die neue Erde sei.

Aus Obigem kann man erkennen, was das Zerrissene im inneren Sinn sei. Damit es jedoch noch deutlicher werde, was das Zerrissene bezeichne, möge Folgendes als Beispiel dienen:

Wenn einer, der ein gutes Leben führt oder aus Wohlwollen dem Nächsten Gutes erzeigt, von einem anderen, der im Bösen ist, sich überreden läßt, daß ein gutes Leben nicht zur Seligkeit beitrage aus dem Grunde, weil alle in Sünden geboren seien, und weil niemand aus sich das Gute wollen und daher auch nicht tun könne, und daß deshalb für ein Heilsmittel gesorgt worden sei, welches Glaube genannt werde, und daß man somit durch den Glauben allein ohne ein Leben des Guten selig werden könne, wenn man ihn auch erst in der Todesstunde annehme; wenn ein solcher, der einen guten Lebenswandel führte, sich so überreden läßt, und deshalb sich um das Leben nichts kümmert, sondern es gering schätzt, dann wird er ein Zerrissener genannt, denn das Zerrissene wird gesagt von einem Guten, dem Falsches eingeflößt worden ist, denn dadurch ist das Gute nicht mehr lebendig.

Als Beispiel diene auch die Ehe: wenn jemand dieselbe anfangs für himmlisch hält, späterhin aber der eine oder beide, die in der Ehe leben, sich überreden lassen, daß dieselbe nur da sei wegen der Ordnung in der Welt und wegen der Erziehung und der gesonderten Pflege der Kinder und wegen der Erbschaften und außerdem, daß das eheliche Band nichts anders sei, als ein Vertrag, der von beiden mit gegenseitiger Übereinstimmung wieder aufgelöst oder aufgehoben werden könne, und wenn er, nachdem er diese Überzeugung angenommen, nichts Himmlisches über die Ehe denkt, und wenn dadurch Ausschweifung entsteht, dann wird die Ehe von der Art, daß sie ein Zerrissenes genannt wird; so auch bei dem übrigen.

Daß es die Bösen sind, die zerreißen, und zwar durch Vernünfteleien aus dem Äußeren, in welches das Innere wegen des bösen Lebens nicht einfließen kann, ist offenbar aus Folgendem bei

Jeremia 5:5, 6: „Der Löwe des Waldes wird die Vornehmen schlagen, der Wolf der Wüste sie zerstören, der Parder wird lauern gegen ihre Städte, und jeder, der aus ihnen herausgeht, wird von ihnen zerrissen werden, denn ihrer Sünden sind viel, und ihre Missetaten sind mächtig geworden“.

Amos 1:11, 12: „Edom verfolgte seinen Bruder mit dem Schwert und vernichtete seine Barmherzigkeit und unablässig zerreißt sein Zorn, und immerdar seinen Grimm bewahrt er“.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.