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2 Mose 21

Studie

   

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.

10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist, von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.

17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.

18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.

22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.

35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

   

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Himmlische Geheimnisse # 4113

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4113. „Dadurch, daß er ihm nicht anzeigte, daß er fliehe“,

1. Mose 31:20, bedeutet durch die Trennung. Dies erhellt auch ohne Erklärung.

Daß Jakob das Herz Labans, des Aramäers, stahl dadurch, daß er ihm nicht anzeigte, daß er fliehe, wird im geschichtlichen Sinn (so) verstanden, daß Jakob den Laban der Hoffnung beraubt habe, alles zu besitzen, was ersterem gehörte und ihn dadurch in den Zustand der Besorgnis versetzte; denn Laban glaubte, weil Jakob ihm diente, so werde alles, was Jakob gehörte, sein Eigentum, nicht nur die Frauen Jakobs, seine Töchter und deren Söhne, sondern auch dessen Herde, gemäß einem damals bekannten und auch angenommenen Gesetze der damaligen Zeit, wovon es 2 Mose 21:2, 4 heißt: „Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, so soll er sechs Jahre dienen, im siebenten aber umsonst frei ausgehen; wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und dieses ihm Söhne und Töchter geboren hat, so sollen das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll frei ausgehen mit seinem Leibe“: daß jener so dachte, erhellt aus Jakobs Worten in den nachfolgenden Versen 1 Mose 31:42: „Wenn nicht der Gott meines Vaters, der Gott Abrahams und die Furcht Jischaks mit mir gewesen wäre, so hättest du mich jetzt leer entlassen“ und aus Labans (Worten): „Es antwortete Laban und sprach zu Jakob: Die Töchter sind meine Töchter und die Söhne sind meine Söhne und die Herde ist meine Herde, und alles, was du siehst, ist mein“: Vers 43, indem er nicht bedachte, daß Jakob kein gekaufter Knecht, ja nicht einmal ein Knecht war, und daß er aus edlerer Familie stammte als er, ferner daß er sowohl die Frauen als die Herde als Lohn empfangen hatte, und daß also jenes Gesetz nicht auf Jakob anwendbar war.

Weil nun Jakob dadurch, daß er floh, Laban jener Hoffnung beraubte und ihn daher in den Zustand der Besorgnis versetzte, so wird gesagt, daß er das Herz Labans, des Aramäers, gestohlen dadurch, daß er ihm seine Flucht nicht anzeigte. Aber im inneren Sinn wird dadurch die Veränderung des Zustandes bezeichnet, der durch Laban bezeichnet wird und die in Ansehung des Guten und Wahren durch die Trennung eintritt. Über die Veränderung des Zustandes durch die Trennung sehe man, was Nr. 4111 gesagt worden.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.