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2 Mose 21

Studie

   

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.

10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist, von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.

17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.

18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.

22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.

35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

   

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Arcana Coelestia # 3974

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3974. 'Give me my womenfolk' means that the affections for truth belonged to that natural, 'and my children' means as did the truths born from those affections. This is clear from the meaning of 'womenfolk' or 'wives' as affections for truth - his wife 'Leah' meaning the affection for external truth, and 'Rachel' the affection for internal truth, both dealt with often above; and from the meaning of 'children' as truths born from those affections. For 'sons' means truths, 489, 491, 533, 1147, 2623, 3373, and the children born of the womenfolk truths that spring from those affections.

It was a regulation among the Ancients that women given to slaves belonged to the master with whom they served, and so did the children born from them, as may be seen in Moses,

If you buy a Hebrew slave he shall serve for six years; and in the seventh he shall go out free, for nothing. If his master has given him a wife and she has borne him sons or daughters, the wife and her children shall belong to her master, and he shall go out by himself. 1 Exodus 21:2, 4.

It was because this was also a regulation in the Ancient Church and was therefore well known to Laban that he laid claim to Jacob's wives and children, as is evident in the next chapter,

Laban said to Jacob, The daughters are my daughters, and the sons are my sons, and the flock is my flock, and all that you see belongs to me. Genesis 31:43.

And because Jacob knows this he says to Laban, 'Give me my womenfolk and my children'. But this regulation as stated in Moses in the verses quoted above represented the right of the internal or rational man to the goods and truths of the external or natural man which the latter has obtained for itself. For a slave represented the truth of the natural man as that truth exists at first before genuine truths are instilled. The truth which is present at first is not truth but the outward appearance of it. Nevertheless it serves as the means by which genuine truths and goods are introduced, as has been shown already. For this reason once goods and truths have been instilled through that truth present at first, that is, through the service it renders, it is dispensed with, but the genuine truths obtained in that way are retained. It was for the sake of this representation that this law about slaves was laid down.

[2] But as for Jacob, he was not a slave who had been purchased, but a man from a more distinguished family than Laban. He himself - that is to say, Jacob - purchased Laban's daughters, and so also the children by them, through the service he rendered; for they were his instead of wages. Consequently Laban's assumptions concerning them were not correct. Furthermore 'a Hebrew slave' means the truth which serves to introduce genuine goods and truths, and his wife the affection for natural good. But Jacob's position was different from that of a slave. He represented the good of natural truth, and his wives the affections for truth. Nor does Laban have the same representation as the master in the law that has been quoted relating to a Hebrew slave. That is to say, he does not represent the rational, but a parallel good, 3612, 3665, 3778, which is such that it is not genuine good but the outward appearance of the genuine, serving to introduce truths, 3665, 3690, which were accordingly 'Jacob's'.

[3] These details which have been presented are indeed such as fall within the mental grasp of none but a very few, for most people do not know what the truth and good of the natural are, and that these are different from the truth and good of the rational. Still less do they know that goods and truths which are not genuine but only so to external appearance serve to introduce genuine truths and goods, especially at the outset of regeneration. All the same, as these details are contained in the internal sense of these words, and also in the internal sense of those that follow concerning Laban's flock from which Jacob obtained a flock for himself, they ought not to be passed over in silence. There will perhaps be some who grasp them. Any who have a strong desire to know such things, that is, who are stirred by an affection for spiritual good and truth, receive enlightenment in such matters.

Poznámky pod čarou:

1. literally, with his own body

  
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Thanks to the Swedenborg Society for the permission to use this translation.