Bible

 

3 Mose 25

Studie

   

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

2 ede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. (Eig. ruhen)

3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und Sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes (W. seinen Ertrag) einsammeln.

4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der uhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;

5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der uhe für das Land sein.

6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, (S. Vers 12) dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;

7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.

8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen.

9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall (Eig. die Lärmposaune) ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.

10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr (Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall) soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.

11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; (Eig. abschneiden)

12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.

13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.

14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (O. übervorteilen)

15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, Nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.

17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, (O. übervorteilen) und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.

18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine echte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.

19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.

20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -

21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;

22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.

23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.

24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.

25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag (O. soll) sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.

26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,

27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.

28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.

30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.

31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.

32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.

33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines (d. h. des Leviten, der verkauft hat) Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.

34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.

35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.

36 Du sollst nicht Zins und Wucher (Eig. Aufschlag bei der ückerstattung entlehnter Nahrungsmittel) von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.

37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.

38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.

39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,

40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.

41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.

42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.

43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.

44 Was aber deinen Knecht und deine Magd (O. deinen Sklaven und deine Sklavin) betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.

45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,

46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.

47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,

48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag (O. soll) ihn lösen.

49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.

50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. (d. h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden)

51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;

52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.

53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.

54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.

55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

   

Ze Swedenborgových děl

 

Himmlische Geheimnisse # 2252

Prostudujte si tuto pasáž

  
/ 10837  
  

2252. „Es möchten vielleicht fünfzig Gerechte sein inmitten der Stadt“, 1 Mose 18:24, bedeutet, die Wahrheiten können voll von Gutem sein, erhellt aus der Bedeutung von fünfzig, sofern es ist das Volle; aus der Bedeutung des Gerechten, sofern er ist das Gute, wovon Nr. 612, 2235; aus der Mitte, sofern sie soviel ist als inwendig: Nr. 1074; und aus der Stadt, sofern sie ist das Wahre: Nr. 402. Somit bedeuten die fünfzig Gerechten inmitten der Stadt, im inneren Sinn, das Wahre könne inwendig voll von Gutem sein.

Daß dieser Sinn in jenen Worten liegt, kann niemand aus dem Buchstaben ersehen, denn das Historische des Buchstabensinnes führt das Gemüt ganz anderswohin, oder zu anderen Gedanken. Daß aber gleichwohl diese Worte von denen, die im inneren Sinn sind, so verstanden werden, weiß ich gewiß. Auch die Zahlen selbst, wie hier fünfzig, und im Folgenden fünfundvierzig, vierzig, dreißig, zwanzig und zehn, werden von denen, die im inneren Sinn sind, gar nicht als Zahlen genommen, sondern als Sachen oder Zustände, wie Nr. 482, 487, 575, 647, 648, 755, 813, 1963, 1988, 2075 gezeigt worden ist; denn die Alten bezeichneten die Zustände ihrer Kirche auch durch Zahlen, und wie diese ihre Rechnungsweise beschaffen war, kann aus der Bedeutung der Zahlen in den angeführten Stellen erhellen.

Die Bedeutung der Zahlen hatten sie aus den Vorbildungen, die in der Geisterwelt existieren, wo, wenn etwas wie gezählt erscheint, es nicht etwas durch Zahlen Bestimmtes bedeutet, sondern eine Sache oder einen Zustand, wie aus demjenigen erhellen kann, was Nr. 2129, 2130 angeführt worden ist, sodann Nr. 2089 von zwölf, daß es alles zum Glauben Gehörige bedeute. Ebenso verhält es sich mit den Zahlen, die nun folgen. Hieraus erhellt, wie das Wort im inneren Sinn beschaffen ist.

Daß die Fünfzig das Volle bedeuten, kommt daher, daß es die Zahl ist, die auf siebenmal sieben, oder auf neunundvierzig folgt, so daß sie deren Erfüllung ist. Daher in der vorbildenden Kirche das Fest der sieben Sabbathe am fünfzigsten Tage, und das Jubeljahr im fünfzigsten Jahr war. Von dem Fest der sieben Sabbathe heißt es bei

3. Mose 23:15, 16: „Ihr sollt euch zählen vom folgenden (Tag) nach dem Sabbath, vom Tage da ihr die Webegarbe dargebracht, sieben volle Sabbathe sollen es sein, bis zum folgenden (Tag) des siebenten Sabbaths, sollt ihr fünfzig Tage zählen, und darbringen eine neue Gabe dem Jehovah“.

und 3 Mose 25:8, 10: „Du sollst dir zählen sieben Sabbathe von Jahren, sieben Jahre siebenmal, und es sollen dir die Tage der sieben Sabbathe von Jahren neunundvierzig Jahre sein, und ihr sollt heiligen das fünfzigste Jahr, und Freiheit ausrufen im Lande für alle seine Bewohner, das soll euch das Jubeljahr sein“; hieraus geht hervor, daß das 50. das Volle der Sabbathe ist.

Auch sonst überall, wo fünfzig im Worte genannt werden, bezeichnen sie das Volle: z.B. daß die Leviten vom Sohn von dreißig Jahren und darüber bis zum Sohn von fünfzig Jahren gezählt wurden:

4.

Mose 4:23, 35, 39, 43, 47; 8:25: für den vollen oder letzten Zustand, um dann den Dienst zu verrichten.

5.

Mose 22:29: Daß „ein Mann, der bei dem Mädchen lag, die Jungfrau war, dem Vater des Mädchens geben sollte fünfzig (Sekel) Silber, und sie sein Weib sein, und er sie nicht verschmähen sollte. Für volle Strafe und vollen Wiederersatz: daß „David dem Arafna für die Tenne, in der er dem Jehovah einen Altar errichtete, fünfzig Sekel Silber gab“: 2. Sam. 24:24; für vollen Preis und vollen Kauf.

Daß Absalom sich einen Wagen und Rosse anschaffte, und fünfzig Männer hatte, die vor ihm herliefen: 2. Sam. 15:1; ebenso Adonia Wagen und Rosse und fünfzig Männer, die vor ihm herliefen:

1. Koenige 1:5 für volle Auszeichnung und Größe; denn sie hatten von den Alten her gewisse vorbildliche und bezeichnende Zahlen, die sie beobachteten, die auch bei ihren Gebräuchen vorgeschrieben waren, von denen aber die meisten nicht wußten, was sie bedeuteten;

und weil so fünfzig das Volle (plenum) bedeuten, und diese Zahl auch eine vorbildliche war, wird durch sie ebendasselbe bezeichnet im Gleichnisse des Herrn von dem Haushalter, der zu dem, der Öl schuldig war, sagte (Lukas 16:6): „Wieviel bist du meinem Herrn schuldig? und als dieser sprach: Hundert Bath Öl, ihm dann sagte: Nimm deine Handschrift, und setze dich hin, und schreibe flugs fünfzig“: fünfzig für volle Bezahlung. Weil es eine Zahl ist, so scheint es zwar, daß sie nichts weiter als eben die Zahl in sich schließe, während doch im inneren Sinn überall unter dieser Zahl das Volle verstanden ist, wie bei Haggai 2:16: „Man kam zur Kelter um fünfzig zu schöpfen aus der Kelter, da waren es zwanzig“: daß nämlich statt des Vollen nicht viel da gewesen sei. Fünfzig wären hier bei dem Propheten nicht genannt worden, wenn sie nicht dieses bezeichnet hätten.

  
/ 10837  
  

Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.