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Hesekiel 48

Studie

   

1 Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus (Vergl. Kap. 47,17,) nordwärts, zur Seite von Hamath-die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.

2 Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.

3 Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.

4 Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.

5 Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.

6 Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: uben eines.

7 Und an der Grenze ubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.

8 Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: 25000 uten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.

9 Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll 25000 uten in die Länge, und 10000 in die Breite sein.

10 Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden 25000 uten in die Länge, und gegen Westen 10000 in die Breite, und gegen Osten 10000 in die Breite und gegen Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.

11 Den Priestern, -wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks-die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,

12 ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.

13 Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, 25000 uten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge (d. h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen) soll 25000 und die Breite 10000 sein.

14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.

15 Und die 5000 uten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.

16 Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 uten, und die Südseite 4500, und an der Ostseite 4500, und die Westseite 4500.

17 Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden 250 uten, und gegen Süden 250, und gegen Osten 250, und gegen Westen 250.

18 Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 uten, gegen Osten und 10000 gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.

19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.

20 Das ganze Hebopfer soll 25000 uten bei 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt (d. h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden.)

21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 uten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen (Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7),) soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.

22 Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.

23 Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.

24 Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.

25 Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.

26 Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.

27 Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.

28 Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer.

29 Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.

30 Und dies sollen die Ausgänge (d. h. die vier äußersten Seiten) der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 uten Maß;

31 und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor ubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.

32 Und nach der Ostseite hin, 4500 uten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.

33 Und an der Südseite, 4500 uten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.

34 An der Westseite, 4500 uten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.

35 ingsum 18000 uten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst (H. Jahwe-Schammah.)

   

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Himmlische Geheimnisse # 9338

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9338. „Und das Land besitzest“, 2 Mose 23:30, bedeutet, bis man im Guten, somit wiedergeboren ist.

Dies erhellt aus der Bedeutung von besitzen, sofern es heißt, als ein Erbe empfangen, worüber folgt; und aus der Bedeutung des Landes, hier des Landes Kanaan, sofern es das Reich des Herrn, somit den Himmel bezeichnet, wovon Nr. 1413, 1437, 1607, 1866, 3038, 3481, 3705, 3686, 4240, 4447. Daher wird durch „das Land erben“ bezeichnet, den Himmel als ein Erbe bekommen. Unter den Erben wird, wenn vom Himmel die Rede ist, im eigentlichen Sinn der Mensch verstanden, der das Leben des Herrn hat: Nr. 2658, 2851, 3672, 7212, somit der, welcher im Guten ist vom Herrn, mithin ein Wiedergeborener. Daß der Mensch, wenn er im Guten vom Herrn ist, alsdann im Himmel und also wiedergeboren ist, sehe man Nr. 9274, und was dort angeführt wurde. Daß erben diese Bedeutung hat, wenn vom Himmel die Rede ist, erhellt bei

Matthaeus 54:34, 35, 40: „Dann wird der König sagen zu denen, die zur Rechten stehen: Kommet her, ihr Gesegneten Meines Vaters, und ererbet das Reich, das euch bereitet ist seit Gründung der Welt, denn Ich bin hungrig gewesen, und ihr habt Mir zu essen gegeben; Ich bin durstig gewesen und ihr habt Mich getränkt. Insoweit ihr es getan habt einem von diesen Meinen geringsten Brüdern, habt ihr es Mir getan“: das Reich des Herrn oder den Himmel ererben, wird hier von denen gesagt, die im Guten sind. Die guten (Werke) der Liebtätigkeit selbst werden auch in ihrer Ordnung aufgezählt und zuletzt gesagt: „Inwieweit ihr es getan habt einem von diesen Meinen geringsten Brüdern, habt ihr es Mir getan“. Brüder des Herrn heißen die, welche im Guten sind: Nr. 6756, somit auch die, welche Gutes tun, weil der Herr das Gute im Menschen ist. Darum wird gesagt: „Inwieweit ihr es getan habt einem von diesen Brüdern, nicht einem von den Brüdern.

Offenbarung 21:7: „Wer überwindet, wird alles ererben; und Ich werde ihm Gott sein, und er wird Mir ein Sohn sein“: hier wird von denen, die überwinden, gesagt, sie würden alles erben, und sie werden Söhne genannt, weil sie Erben sind. Überwinden heißt, aus dem Guten und Wahren kämpfen, denn durch das Gute wird das Böse überwunden, und durch das Wahre das Falsche.

Psalm 69:36, 37: „Gott wird Zion helfen und die Städte Judas bauen, und sie werden daselbst wohnen und sie erblich besitzen, und der Same Seiner Knechte wird sie erben, und die Seinen Namen lieben, werden daselbst wohnen“: hier wird „erblich besitzen“ von denen gesagt, die im himmlisch Guten sind, und erben von denen, die im geistig Guten. Das himmlisch Gute ist das Gute der Liebe zum Herrn, und das geistig Gute ist das Gute der Liebtätigkeit gegen den Nächsten: Nr. 9277. Jesaja 57:13: „Wer auf Mich vertraut, wird das Land erben, und erblich besitzen den Berg Meiner Heiligkeit“.

Aus diesem wird klar, was durch die Verteilung des Landes Kanaan in zwölf Erbteile unter die zwölf Stämme Israels bezeichnet wird: Josua 14:15-19; Ezechiel 47:13-23; Kap. 48; denn durch das Land Kanaan wurde das Reich des Herrn oder der Himmel bezeichnet: Nr. 1413, 1437, 1607, 1866, 3038, 3481, 3705, 3686, 4240, 4447. Durch die zwölf Stämme wurde alles Gute und Wahre im allgemeinen und im besonderen bezeichnet: Nr. 3858, 3862, 3926, 3939, 4060, 6335, 6337, 6397, 6640; somit wurde durch die zwölf Erbteile bezeichnet der Himmel mit allen Himmeln und Gesellschaften, die dort unterschieden sind in Ansehung des Guten der Liebe und daher der Glaubenswahrheiten: Nr. 7836, 7891, 7996, somit im abgezogenen Sinn das Gute selbst, das vom Herrn, mithin das der Herr im Himmel ist. Der Himmel ist nämlich nichts anderes als das göttlich Wahre, das ausgeht vom göttlich Guten des Herrn. Die Engel daselbst sind diejenigen, die das Wahre im Guten aufnehmen, und in dem Maß wie sie dieses aufnehmen, bilden sie den Himmel. Und was ein Geheimnis ist, der Herr wohnt beim Engel nur in dem Seinigen bei diesen; ebenso beim Menschen, denn das Göttliche muß im Göttlichen wohnen, nicht im Eigenen von irgend jemand.

Dies wird verstanden unter den Worten des Herrn von Seiner Vereinigung mit denen, die im Guten der Liebe sind:

Johannes 14:20, 23: „An jenem Tage werdet ihr erkennen, daß Ich im Vater bin und ihr in Mir, und Ich in euch. Wer Mich liebt, hält Mein Wort, und Wir werden zu ihm kommen und Wohnung bei ihm machen“.

Johannes 17:22, 26: „Ich habe die Herrlichkeit, die Du Mir gegeben hast, ihnen gegeben, auf daß sie eins seien, wie Wir eins sind, auf daß die Liebe, womit Du Mich geliebt hast, in ihnen sei, und Ich in ihnen“.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.