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2 Mose 22

Studie

   

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -

2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm (d. h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d. h. des Diebes wegen; so auch V. 3) keine Blutschuld;

3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten (O. ein Gartenland) abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen (d. h. wahrsch. eine Dornenhecke) erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die ichter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die ichter kommen; wen die ichter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer (d. h. des Viehes) soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt-war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt (S. die Vorrrede) werden.

21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; (Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht) ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel (Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde. Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30) zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

28 Die ichter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter (W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluß) sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9024

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9024. „Und wenn Männer miteinander hadern“, 2 Mose 21:18, bedeutet, wenn sie Streit untereinander haben über die Wahrheiten.

Dies erhellt aus der Bedeutung von hadern, insofern es soviel ist wie streiten, worüber folgen wird; und aus der Bedeutung der Männer, insofern es die Verständigen sind, und solche, welche die Wahrheiten kennen und im abstrakten Sinn das Verstandesvermögen und die Wahrheiten, worüber Nr. 3134, 9007; daher bedeutet das Hadern der Männer den Streit über die Wahrheiten unter denen, die der Kirche angehören, und im abstrakten Sinn, über sie im Inneren. Denn hadern bedeutet im geistigen Sinn, über solche Dinge streiten, die der Kirche und somit dem Glauben angehören.

Im Worte wird nichts anderes unter hadern verstanden, denn das Wort ist geistig und handelt von geistigen Dingen, d.h. von solchen, die sich auf den Herrn, auf Sein Reich im Himmel und auf Erden, d.h. auf die Kirche beziehen. Daß hadern im Worte einen Streit über die Wahrheiten und im allgemeinen für die Wahrheiten wider das Falsche bedeutet, wie auch die Verteidigung und Befreiung vom Falschen, erhellt aus folgenden Stellen:

Jeremia 25:31, 32: „Es dringet das Getöse bis an das Ende der Erde, denn einen Streit hat Jehovah mit den Völkern; Er wird rechten mit allem Fleisch; die Gottlosen wird Er dem Schwerte hingeben; siehe, Böses (Unheil) wird ausgehen von Volk zu Volk, und ein großer Sturm wird sich erheben von den Grenzen der Erde“: hier wird prophetisch der verkehrte Zustand der Kirche beschrieben. Das Getöse bedeutet den Kampf für das Falsche gegen das Wahre und für das Böse gegen das Gute. Die Erde ist die Kirche. Der Streit Jehovahs gegen die Völker ist der Kampf des Herrn für das Wahre gegen das Falsche und für das Gute gegen das Böse, somit auch die Verteidigung. Die Völker bedeuten das Falsche und Böse. Das Schwert bezeichnet das Falsche, das kämpft und siegt; der große Sturm bedeutet das herrschende Falsche; die Grenzen der Erde bedeuten die Stelle, wo das Falsche aus dem Bösen hervorbricht.

Jeremia 50:34: „Jehovah wird ihren Streit führen, damit Er Ruhe gebe dem Lande“: den Streit führen, bedeutet, das Wahre wider das Falsche verteidigen und befreien; das Land bezeichnet die Kirche, die Frieden hat, wenn sie im Guten und daraus im Wahren ist.

Klagelieder 3:58: „Du, o Herr, führtest den Streit meiner Seele, Du rettetest mein Leben“: den Streit der Seele führen, bedeutet verteidigen und befreien vom Falschen.

Psalm 119:154: „Führe meinen Streit und erlöse mich, mache mich lebendig nach Deinem Wort“: den Streit führen bedeutet auch hier, befreien vom Bösen.

Micha 6:1: „Streite mit den Bergen, auf daß die Hügel Deine Stimme hören“: streiten mit den Bergen, bedeutet streiten und verteidigen wider die Hochmütigen, wie auch wider das Böse der Selbstliebe. Die Hügel, welche die Stimme hören sollen, sind die Demütigen und die, welche Liebtätigkeit üben.

Jesaja 57:16: „Ich will nicht ewiglich streiten und nicht beständig zürnen“: streiten bedeutet, wider das Falsche kämpfen.

Hosea 12:3: „Jehovah führt Streit mit Juda“: mit gleicher Bedeutung. So auch anderwärts.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.