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2 Mose 21

Studie

   

1 Und dies sind die echte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 Wenn er allein (W. mit seinem Leibe, d. h. unverheiratet) gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 so soll sein Herr ihn vor die ichter (H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8. 9; vergl. Ps. 82) bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem echte der Töchter.

10 Wenn er sich (And. üb.: ihm) eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist-von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.

17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.

18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis (Eig. sein Stillsitzen) erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. (d. h. für sein Geld erkauft)

22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die ichter. (O. nach der ichter Ermessen)

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28 Und wenn ein Ochse (Eig. ein Stück indvieh; so auch in den folgenden Kapiteln) einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, (W. daß er stirbt) so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem echte getan werden.

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer (W. er) ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, (W. zurückgeben) und das tote Tier soll ihm gehören.

35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös (W. sein Geld) teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

   

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Himmlische Geheimnisse # 9014

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9014. „So sollst du ihn von Meinem Altare wegnehmen, damit er sterbe“, 2 Mose 21:14, bedeutet die Verdammnis, auch wenn er zum Gottesdienst des Herrn seine Zuflucht nimmt und um Verge-bung fleht und Buße verspricht.

Dies erhellt aus der Bedeutung des Altares Jehovahs, insofern er das wichtigste Vorbild des Gottesdienstes des Herrn ist, worüber Nr. 921, 2777, 2811, 4541, 8935, 8940; und weil er ein Vorbild des Gottesdienstes war, deshalb ist zum Altar fliehen soviel wie zum Herrn fliehen, um Vergebung flehen und auch Buße versprechen; denn das eine folgt dem anderen, und aus der Bedeutung von sterben, insofern es die Verdammnis bezeichnet, worüber Nr. 5407, 6119, 9008. Wie es sich damit verhält, kann aus dem erhellen, was Nr. 9013 gezeigt worden ist, daß nämlich der Trug (oder die Arglist) in geistigen Dingen, d.h. die Heuchelei, nicht vergeben werden kann. Der Grund ist, weil die Arglist gleichsam ein Gift ist, das bis in das Innere dringt und alles ertötet, was dem Glauben und der Liebtätigkeit angehört und die Überreste zerstört, nämlich das Wahre und Gute des Glaubens und der Liebtätigkeit, das vom Herrn im Inneren des Menschen aufbewahrt wurde; und wenn dieses zerstört ist, dann ist kein geistiges Leben mehr vorhanden.

Über die Überreste sehe man Nr. 468, 530, 560, 561, 562, 563, 660, 661, 798, 1050, 1738, 1906, 2284, 5135, 5342, 5344, 5897, 5898, 6156, 7560, 7564. Wenn daher solche den Herrn um Vergebung anflehen und Buße versprechen, was durch das Fliehen zum Altar bezeichnet wird, flehen und versprechen sie gar nicht aus dem Herzen, sondern nur mit dem Munde; daher werden sie nicht erhört, denn der Herr sieht auf das Herz und nicht auf die Worte, die dem Herzen ferne liegen und ihm fremd sind. Daher erlangen sie keine Vergebung, weil bei ihnen keine Buße möglich ist.

Die meisten innerhalb der Kirche glauben, daß die Vergebung der Sünden ein Abstreifen oder Abwaschen derselben sei, wie das des Schmutzes durch Wasser, und daß sie nach der Vergebung der Sünden rein und lauter einhergehen. Eine solche Meinung herrscht besonders bei denen, die dem Glauben allein alle Erlösungskraft zuschreiben. Allein man möge wissen, daß es sich mit der Sündenvergebung ganz anders verhält:

Der Herr vergibt einem jeden seine Sünden, weil Er eben die Barmherzigkeit selber ist, gleichwohl aber sind sie deshalb noch nicht vergeben, wenn nicht der Mensch ernstlich Buße tut, von dem Bösen absteht und nachher ein Leben des Glaubens und der Liebtätigkeit führt, und zwar bis an sein Lebensende. Wenn dies geschieht, dann empfängt der Mensch geistiges Leben, das man das neue Leben nennt, vom Herrn. Wenn er von diesem Leben aus auf das Böse seines früheren Lebens hinblickt und Abscheu und Schauder vor demselben empfindet, dann erst wird das Böse vergeben, denn dann wird der Mensch im Wahren und Guten vom Herrn festgehalten und vom Bösen abgehalten.

Hieraus wird klar, was Vergebung der Sünden ist, und daß sie nicht innerhalb einer Stunde oder eines Jahres gegeben werden kann. Daß es so ist, weiß auch die Kirche; denn es wird denen, die zum heiligen Abendmahl gehen gesagt, daß ihnen die Sünden vergeben werden, wenn sie ein neues Leben anfangen, vom Bösen abstehen und es verabscheuen.

Hieraus ergibt sich nun deutlich, wie es sich mit den Heuchlern verhält, die sich durch ihre Arglist mit Bösem in Ansehung ihres Inneren angefüllt haben, daß sie nämlich keine Buße tun können; denn sogar die Überreste des Guten und Wahren sind bei ihnen verzehrt und zugrunde gegangen, und mit diesen alles geistige Leben; und weil sie keine Buße tun können, kann ihnen auch nicht vergeben werden. Dies wird dadurch bezeichnet, daß die, welche ihren Nächsten durch List töten, vom Altar genommen werden sollen, um sie zum Tode zu führen. Ihre Verdammnis wird durch die Weissagungen Davids über Joab, als dieser den Abner durch List getötet hatte, in Folgendem beschrieben:

2. Sam. 3:27, 29: „Es soll im Hause Joabs nicht fehlen an solchen, die an Fluß leiden und aussätzig sind, die am Stab gehen, durch das Schwert fallen und Mangel an Brot leiden“: am Fluß leiden, bedeutet die Entweihung des Guten der Liebe; der Aussätzige bezeichnet die Entweihung des Glaubenswahren: Nr. 6963; der am Stabe geht oder hinkt, bezeichnet diejenigen, bei denen alles Gute zugrunde gegangen ist: Nr. 4302, 4314; der durch das Schwert fällt, diejenigen, die beständig durch das Falsche sterben: Nr. 4499, 6353, 7102, 8294; der Mangel an Brot hat, diejenigen, die alles geistigen Lebens beraubt sind, denn das Brot bezeichnet die Ernährung des geistigen Lebens vermittelst des Guten: Nr. 6118, 8410. Weil nun solche durch Joab bezeichnet werden, darum wurde Joab auf Befehl Salomos am Altare getötet, wohin er geflohen war: 1 Koenige 2:18-32.

  
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Übersetzung von J.F.I. Tafel, 1867-1869. Schlussredaktion Friedemann Horn, 1998.